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Leistungserschleichung
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("Fahrerflucht")
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vom Zivildienst
Lesen
Sie zum Thema BAföG-Betrug auch :
BAföG
Betrug: Der Tatbestand des Betruges
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Betrug: Strafen
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Weitere Themen:
Wohngeld-Betrug
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IV bzw. ALG II - Betrug
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Betreuungsrecht
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BAföG Betrug ist eine Form des Sozialleistungsbetruges, der
frühestens seit dem Jahre 2002 als Folge des bundesweiten BAföG
- Datenabgleiches im Zusammenhang mit der nachträglichen Überprüfung von
Vermögen der betroffenen Schüler und Studenten, die BAföG bezogen
haben oder beziehen, von den Staatsanwaltschaften verfolgt wird.
BAföG Betrug ist zwar kein Kavalliers- delikt, - eine Kriminalisierung
der Betroffenen ist seitens der Staatsanwaltschaften und der Gerichte
jedoch nicht festzustellen. Im Rahmen des Begriffsspektrums zum
Thema BAföG-Betrug bedeutet "Datenabgleich", dass zur Überprüfung des bei der Be-
willigung von
Ausbildungsförderung zu berücksichtigenden Vermögens eine Datenabfrage
beim Bundeszentralamt für Steuern (früher: Bundesamt für Finanzen)
erfolgt. Nach § 45 d Abs. 2 Einkommensteuergesetz
(EStG) ist das Bundeszentralamt für Steuern berechtigt, den Sozialleistungsträgern
die gespeicherten Daten über die in Anspruch genommenen Freistellungsaufträge
(siehe dazu § 45 d Abs. 1 EStG) im Wege des Datenabgleichs mitzuteilen. Nach
§ 41 Abs. 4 BAföG dürfen die BAföG - Ämter Personen, die BAföG beziehen,
regelmäßig im Wege des Datenabgleichs darauf überprüfen, ob und
welche Daten nach § 45 d Abs. 1 EStG dem Bundeszentralamt für Steuern
übermittelt worden sind.
Datenabgleich heisst also
in stark vereinfachter Form ausgedrückt, dass
die BAföG - Ämter letztlich dem Bundeszentralamt für Steuern Daten (z.B.
Vorname, Nachname,
Geburtsdatum, Postleitzahl) übermitteln. Diese werden dort im Wege
des automatisierten Datenabgleichs mit den vorhandenen Daten über
Freistellungsaufträge überprüft und sodann das Ergebnis den BAföG
- Ämtern wieder mitgeteilt. Die BAföG - Ämter erfahren so, wie hoch
die Freistellungsbeträge - mithin Zinseinkünfte - der abgefragten
Person im jeweiligen Meldejahr bei den einzelnen Kreditinstituten
waren, so z.B. etwa, dass der / die Betroffene im Jahre 2002 Freistellungsaufträge
in Höhe von 330 € in Anspruch genommen hatte, woraus natürlich wieder
Schlüsse auf vorhandenes Vermögen gezogen werden können. Im Bundeszentralamt
für Steuern werden sämtliche Freistellungsaufträge, die an Banken
gestellt werden, gesammelt. Wenn BAföG - Empfänger ihrer Bank
Freistellungsaufträge erteilt haben, die den Verdacht auf eigenes Vermögen von
mehr als 5.200,00 € (Vermögensfreibetrag für kinderlose Singles nach § 29
BAföG) begründen, so werden diese i.R.d. Datenabgleichs herausgefiltert, wobei
die Ämter in der Regel alle Fälle mit Zinserträgen ab 100 Euro pro Jahr näher
untersuchen. Die 100 Euro beziehen sich auf die Gesamtsumme aller Freistellungsbeträge
(Freistellungssumme) des
jeweiligen BAföG - Empfängers.
Wer also Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bezieht, obwohl
er eigenes über den Freibeträgen anrechenbares Vermögen hat, von dem er seinen
Lebensunterhalt bestreiten könnte, kann den Straftatbestand des Betruges gem. §
263 Strafgesetzbuch (StGB) erfüllen.
Aufforderung zur Offenlegung des Vermögens und Rückforderung
Hat das BAföG - Amt Kenntnis über Freistellungsaufträge und freigestellte
Kapitalerträge, kann es auch Vermutungen über das zum Zeitpunkt der
Antragstellung in etwa vorhanden gewesene Vermögen anstellen und fordert den
Betroffenen auf, seine Vermögensverhältnisse zum Zeitpunkt der
Antragstellung(en) offenzulegen.
Nachdem die tatsächlichen Vermögensverhältnisse zum Zeitpunkt der
Antragstellung(en) vom BAföG - Amt überprüft worden sind, werden evtl. zu
viel gezahlte Leistungen zurückgefordert.
Bei der Rückforderung muß das BAföG - Amt Formalien und Fristen beachten, deren
Mißachtung die Rechtswidrigkeit des Bescheids zur Folge haben kann. Vor allem
muss das BAföG - Amt den § 45 Abs. 4 SGB X beachten. Bei der Wahl zwischen Rückzahlung und Widerspruch muß beachtet
werden, daß eine kommentarlose Rückzahlung später im Strafverfahren als Geständnis
gewertet werden kann. Der Betroffene sollte sich aber nicht scheuen, Widerspruch einzulegen, wenn ihm
tatsächlich Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Rückzahlungsbescheids kommen.
Ansonsten wird nach Verstreichen der Widerspruchsfrist der Bescheid bestandskräftig
und kann nicht mehr „aus der Welt geschafft“ werden. Wenn der Betroffene
seine Mitwirkung an der Aufklärung seiner Vermögensverhältnisse
verweigert, kann dies unter Umständen dazu führen, dass alle bisher geleisteten BAföG
- Zahlungen zurückfordert werden. In der Regel nach Erlaß des Rückzahlungsbescheids wird die Akte samt sämtlichen Angaben, die der Betroffene
gegenüber dem BAföG - Amt gemacht hat, an die zuständige
Staatsanwaltschaft abgegeben, wenn die Behörde Anzeichen für einen
Straftat- bestand (Betrug) sieht.
Strafgesetz verdrängt Ordnungswidrigkeit
Das Strafgesetz und damit § 263 StGB verdrängt nach § 21 Abs. 1 Satz 1 OWiG
die Ordnungswidrigkeitennorm des § 58 I Nr.1 BAföG. Das sagt jedenfalls das
Bayerische Oberste Landesgericht zur Strafbarkeit wegen Betruges (BayObLG 1.
Strafsenat - Beschluss vom 23.11.2004 1St RR 129/04), so daß die BAföG - Ämter
von vornherein nicht die Ordnungswidrigkeitenschiene fahren und etwa Bußgelder
verhängen, sondern die Sache an die zuständige Staatsanwaltschaft abgeben. Wenn
aber etwa der Betrug wegen bereits eingetretener Verjährung nicht
mehr verfolgt werden kann, so leiten manche Studentenwerke, wie
etwa das Studentenwerk Bielefeld, dann trotzdem noch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren
ein, soweit diese "Option" nach den §§ 31 OWiG noch nicht verjährt ist.
Ladung zur Vernehmung bei der Polizei
Ist die Staatsanwaltschaft vom BAföG - Amt eingeschaltet
worden, so ermittelt in den meisten Fällen zunächst die Polizei weiter im
Auftrag der Staatsanwaltschaft. Zunächst erfolgt in der Regel eine Ladung zur Vernehmung bei der Polizei
(meist unter der Bezeichnung "Sonstiger Sozialleistungsbetrug",
womit aber nichts anderes als der BAföG - Betrug gemeint ist). Der Beschuldigte erhält von dem zu unterschreibenden Vernehmungsprotokoll keine
Abschrift, ferner auch keine Einsicht in die Ermittlungsakte, die dem
Polizeibeamten vorliegt.
Empfehlenswert ist, ohne genaue Kenntnis der Ermittlungsakte gegenüber der
Polizei von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen, den
Vorladungstermin abzusagen und sofort einen Rechtsanwalt einzuschalten, der
Akteneinsicht beantragt. Nur der Rechtsanwalt in seiner Eigenschaft als Verteidiger
ist befugt, Akteneinsicht zu beantragen (§ 147 StPO). Nach Sichtung der Akten wird der Rechtsanwalt dann eine Stellungnahme für den
Beschuldigten abgeben. Rein theoretisch kann er dem Mandanten aber auch raten,
dass besser keine Einlassung erfolgen soll (seltener).
Ohne anwaltliche Vetretung bereits im Ermittlungsverfahren könnte man sich
später in der Hauptverhandlung ärgern, wenn einem eine missverständliche oder
„gar nicht so gemeinte“ Aussage bei der Polizei vom Richter vorgehalten wird.
Mögliche strafrechtliche Sanktionen des BAföG Betruges
In je mehr BAföG - Anträgen Vermögen verschwiegen wurde,
desto mehr Betrugshandlungen kommen auch in Betracht. Aus diesen möglichen
Einzelstrafen wird hinterher aber wieder eine Gesamtstrafe gebildet, die nicht
so hoch ist wie die Summe der Einzelstrafen.
Die Strafen in Sachen BAföG - Betrug orientieren sich maßgeblich an der Höhe der insgesamt zu Unrecht
ausgezahlten Beträge.
Folgende Verfahrensergebnisse können sich beim BAföG Betrug in NRW ergeben:
- bis 500 €
Schaden: Einstellung nach § 153 StPO wegen Geringfügigkeit
- bis maximal
3.000 € Schaden: Einstellung nach § 153 a StPO gegen Geldauflage
- über 3.000 €
Schaden: Geldstrafe von bis zu 90 Tagessätzen, bei extrem hohen Beträgen
(> 10.000 €) über 90 Tagessätze möglich
Mit viel Verhandlungsgeschick,
guter Argumentation und Engagement des Verteidigers sind in einigen,
aber eben nicht sehr häufigen Fällen, aber auch Einstellungen nach
§ 153 a StPO
bei Schadenssummen über 3.000 € möglich, vor allem vor dem Hintergrund,
dass bereits eine Geldstrafe von etwa 20 oder 30 Tagessätzen für
manche Betroffene ein tragisches "Karriereaus" bedeuten
würde.
Im Falle des § 153
StPO ist allenfalls eine geringe Schuld festzustellen, die Schuld also nicht
festgestellt. Das Verfahren wird eingestellt, der Betroffene muß nicht
zustimmen. Eine solche Einstellung durch die Staatsanwaltschaft bedarf der Zustimmung des
Amtsgerichts.
Steht die Schuld des Beschuldigten fest, ist diese aber so gering, daß eine
Bestrafung nicht erforderlich ist, kann das Verfahren nach § 153 a StPO
eingestellt werden. Hier muß der Betroffene und das Amtsgericht zustimmen.
Das "Beste"
was dem Beschuldigten im Ermittlungsverfahren "passieren"
kann, ist die Einstellung des Verfahrens gem. § 170 II StPO mangels
Tatverdachts. Das hat dann quasi die gleiche Bedeutung wie ein Freispruch
im Hauptverfahren.
Betrugsschaden und Strafzumessung bei den BAföG Betrug
- Fällen
Die
Strafzumessung orientiert sich maßgeblich an der Höhe des zurückgeforderten
BAföGs. Aber auch die Höhe des verschwie- genen Vermögens kann das Strafmaß unter
Umständen beeinflussen.
Strafmildernd - und meistens auch Voraussetzung für eine
Einstellung des Verfahrens insbesondere nach § 153 a StPO - kann sich eine vollständige Rückzahlung der
Beträge sowie ein Geständnis auswirken.
Oft wird berichtet, dass der strafrechtliche Betrugsschaden sich auf den
Zuschußanteil beschränke, weil das Darlehen ja später wieder zurückgezahlt
werden muß. Insofern sei das dann „nur“ die Hälfte des Rückforderungsbetrags. Jedenfalls wird zumindest vielerorts in NRW bei den Staatsanwaltschaften und
Gerichten auch bei dem Darlehensanteil von einer "schadensgleichen Ver-
mögensgefährdung"
ausgegangen, so dass der Schaden sich auf die „vollen 100 %“ beläuft.
Verjährung
des (BAföG-) Betruges
Nach §
78 III Nr. 4 StGB beträgt die Verjährungsfrist bei Betrug, der im Höchstmaß mit
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bedroht ist, 5 Jahre. Die Verjährung beginnt
nach § 78 a StGB mit Beendigung der Tat, also dem letzten BAföG - Bezug. Wenn man im September 2001 seine letzte BAföG
- Zahlung erhalten hat, kann man
sich sicher sein, daß die Tat im Oktober 2006 verjährt ist, - es sei denn die
Verjährung ist nicht bereits vorher nach § 78 c StGB unterbrochen worden. Aber
aufgepasst: Die BAföG - Ämter können ein Ordnungswidrigkeitenverfahren
einleiten, was noch nicht verjährt sein könnte!
Bundeszentralregister und Führungszeugnis
Jede Verurteilung durch ein Strafgericht wird in das
Bundeszentralregister eingetragen, es sei denn das Verfahren wird durch die
Staatsanwaltschaft oder durch das Gericht eingestellt.
In das
Führungszeugnis nicht aufgenommen werden beispielsweise Verurteilungen zu
Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tages- sätzen oder Freiheitsstrafe
von nicht mehr als drei Monaten, wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen
ist. Dann kann der Verurteilte sich als nicht vorbestraft bezeichnen.
Verteidigungsmöglichkeiten beim BAföG Betrug
· Wenn Eltern, nahe
Angehörige etc. Konten auf den Namen des BAföG - Beziehers angelegt haben
und dieser von diesen keine Kenntnis hatte.
· Fälle treuhänderischer Vermögensverwaltung bzw. "geparkten"
Vermögens sowie Darlehensverträge,
Schulden etc..
· Wenn der Erstantrag
vor Vollendung des 21. Lebensjahres gestellt worden ist, kann u.U.
Jugendstrafrecht zur
Anwendung kommen.
· Verjährung
Anwaltliche Vertretung im Strafverfahren
Die
Kosten für eine anwaltliche Vertretung richten sich nach dem
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Im einzelnen können in einem
Strafverfahren folgende Gebühren anfallen:
- Grundgebühr
für die Einarbeitung in den Fall
- Verfahrensgebühr
für das vorbereitende Verfahren
- Verfahrensgebühr
für das gerichtliche Verfahren
- Einstellungsgebühr
im Falle einer Einstellung
- Terminsgebühr
für Wahrnehmung eines Termins in der Hauptverhandlung
- Auslagenpauschale,
Dokumentenpauschale (z.B. Kopien), Abwesenheitsgeld (Hauptverhandlung),
Fahrtkosten
- Umsatzsteuer
Ein vollständiges Verfahren (also Tätigkeit im Ermittlungsverfahren
bis einschließlich Hauptverhandlung) von mittlerem Schwierigkeitsgrad
kann bei Zugrundelegung der gesetzlichen Mittelgebühren in etwa Anwaltsgebühren in Höhe von
ca. 900 € inkl. Umsatzsteuer verursachen. Sofern es wegen Verfahrenseinstellung
oder Strafbefehlsverfahren nicht zu einer Hauptverhandlung kommt,
betragen die Anwaltsgebühren in etwa 600 €. Möglich ist aber auch eine Honorarvereinbarung abseits der Betragsrahmen
des RVG.
Rechtschutzversicherung beim BAföG Betrug
?
Rechtschutzversicherungen leisten nicht bei Straftaten, die nur vorsätzlich
begehbar sind. Zu diesen nur vorsätzlich begehbaren Delikten zählt auch der Betrug gem. § 263
StGB.
Auch im Verwaltungsverfahren (z.B. bei einem Widerspruch gegen einen
BAföG - Rückforderungsbescheid) zahlen Rechtschutz- versicherungen meistens nicht, jedoch
bieten neuerdings manche Rechtschutz im verwaltungsgerichtlichen Verfahren
an.
Pflichtverteidigung beim BAföG Betrug ?
Beschuldigten
wird zwar nach § 140 II StPO ein Pflichtverteidiger beigeordnet, wenn wegen der
Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage die Mitwirkung eines Verteidigers
geboten erscheint oder wenn ersichtlich ist, daß sich der Beschuldigte nicht
selbst verteidigen kann. Jedoch ist es höchst unwahrscheinlich, daß im Falle eines alltäglichen Delikts
wie des BAföG - Betruges ein Pflichtverteidiger beigeordnet wird.
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