|
|
BAföG Betrug:
Der Tatbestand des Betruges |
|
BAföG
Betrug: Rechtsmissbräuchliche BAföG
Betrug: Darlehensverträge BAföG
Betrug: Treuhandverhältnisse BAföG
Betrug: Bundeszentralregister Strafrecht: Verkehrsrecht:
|
Gesetzesnorm des Betruges (§ 263 StGB): "Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Der
Tatbestand des Betruges hat also folgende Komponenten: dadurch: dadurch: dadurch:
Betrugsarten
(z.T. aus dem "Volksmund") z.B.: In einer arglistigen Täuschung bei Vertragsschluss (z.B. Täuschung über die Unfallfreiheit eines Gebrauchtwagens) kann oft auch tatbestandsmäßig ein Betrug liegen. Haftungshinweis: Trotz Anwendung größtmöglicher Sorgfalt, Recherche und Kontrolle hinsichtlich der Sicherstellung der inhaltlichen Richtigkeit dieser Informationen kann ich natürlich eventuelle inhaltliche oder rechtliche Fehler nicht ausschließen. Diese Informationen können eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen. Von daher übernehme ich keine Haftung für Schäden, die in Zusammenhang mit der Verwendung dieser Informationen entstehen könnten. |
|
|