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BAföG Betrug:
Bundeszentralregister und Führungszeugnis |
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BAföG
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Das
Führungszeugnis wird auf Antrag vom Bundeszentralregister in Bonn
für jede Person ab 14 Jahren ausgestellt. Aus einem Führungszeugnis
geht hervor, ob jemand vorbestraft ist oder nicht. Man unterscheidet
Belegart N (Privatführungszeugnis) und Belegart O (Behördenführungszeugnis).
Ein Privatführungszeugnis braucht man vor allem für den Arbeitgeber
zum Nachweis, dass man nicht vorbestraft ist, ein Behördenführungszeugnis
u.a, wenn man sich z.B. bei einer Behörde bewerben will. In einem
Behördenführungszeugnis können überdies auch z.B. Entscheidungen
von Verwaltungsbehörden aufgeführt sein. Es wird im Unterschied
zum Privatführungszeugnis nicht dem Antragsteller, sondern im Regelfall
der Behörde direkt zugesandt. Eintragungen
im Bundeszentralregister werden gem. § 46 Abs. 1 Nr. 1 BZRG nach
5 Jahren getilgt insbesondere bei Verurtei- lungen zu Geldstrafe
von nicht mehr als neunzig Tagessätzen, wenn keine Freiheitsstrafe,
kein Strafarrest und keine Jugendstrafe im Register eingetragen
ist und bei Verurteilungen zu Freiheitsstrafe oder Strafarrest von
nicht mehr als drei Monaten, wenn im Register keine weitere Strafe
eingetragen ist. Von Eintragungen, die in ein Führungszeugnis nicht aufgenommen werden, dürfen nicht nur etwa Gerichte und Staatsanwaltschaf- ten (auch die Rechtsanwaltskammern für das Zulassungsverfahren!) erfahren, sondern auch oberste Bundes- und Landesbehörden (§ 41 BZRG). Letztere dürfen diese sogar gem. § 43 BZRG einer nachgeordneten oder ihrer Aufsicht unterstehenden Behörde mitteilen, - jedoch nur dann, wenn dies zur Vermeidung von Nachteilen für Bund oder Land unerläßlich ist oder wenn die Erfüllung öffentlicher Aufgaben erheblich gefährdet oder erschwert würde. Und genau hier liegt z.B. für "Staatsdienstbewerber" das Problem, dass oberste Bundes- und Landesbehörden den nachgeordneten Behörden Mitteilungen auch über Strafen machen können, die nicht im Führungszeugnis stehen (beispielsweise eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen). Und nun zu eventuellen Auswirkungen einer Verurteilung wegen BAföG-Betruges auf bestimmte Berufe: Lehramtsanwärter:
Da die berühmte Vorbildfunktion eines Lehrers durch eine Verurteilung
wegen eines Vermögensdeliktes wie des Betruges - auch weit unter
90 Tagessätzen - getrübt werden würde, ist eine solche Strafe
für die Entscheidung einer Ein- stellung in den Schuldienst nicht
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