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Abmahnung im Wettbewerbsrecht / UWG (Gesetz zum unlauteren Wettbewerb) / Urheberrecht Abmahnung wegen Filesharing ; Sharehoster / One-Click-Hoster / Filehoster Unterlassungserklärung / Vertragsstrafe / Einstweilige
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Strafrecht: Verkehrsrecht:
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Die Abmahnung ist ein außergerichtlicher Hinweis auf Vorliegen von Verstößen, welche oftmals ein Konkurrent gestützt auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) mittels eines Rechtsanwaltes in die Wege leitet. Denn unlautere Wettbewerbshandlungen, die geeignet sind, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber, der Verbraucher oder der sonstigen Marktteilnehmer nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen, sind per Gesetz (siehe allein § 3 UWG) unzulässig. Einer wettbewerbsrechtliche Abmahnung sollte stets mit gehöriger Sorgfalt begegnet werden und ist zumeist nur unter Rechtsrat zu beurteilen auf seine Richtigkeit und Notwendigkeit hin. Mittlerweile ist das Abmahnthema ein Tummelfeld vieler Rechtsanwälte, welche Verbrauchern oder Kleingewerbetreibenden oftmals das Leben sehr schwer machen. Oftmals werden danach Abmahnkosten geltend gemacht, welche streitwertbezogen in schwindelerregender Höhe liegen. Nur der schlichte Verkauf bei Ebay oder mittels eigener Internetseite beinhaltet mittlerweile derart viele Rechtskenntnisse, welche nur mit gehörigem Rechtsrat eines auch auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Juristen erfolgen sollte. Beispiele unlauteren Wettbewerbes finden sich strukturiert in § 4 UWG benannt. Wer heute online Waren verkauft, sollte sich mit dem Telemediengesetz und der BGB-Informationspflichtenverordnung ( BGB-InfoV) dringend gehörig auseinandersetzen. Die Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen sind mittlerweile sehr umfangreich und detailliert gegenüber dem Verbraucher zu erfüllen. Die Inhalte des § 312c BGB sind unbedingt in der Verkaufsaktion mit anzugeben. Wer heute gewerblich ohne richtiges Impressum im Internet Waren anbietet, gleichweder Form, der ist schnell ein Opfer der Abmahnjäger, welche auch noch durch die deutsche Gesetzgebung zumeist legitimiert sind. Die Preisangabenverordung, umsatzsteuerrechtliche Hinweise und das Widerrufsrecht der Verbraucher sollten unbedingt beachtet werden. Auch Bilderklau und Markenrechtsverstöße können schnell zu Abmahnungen führen mit entsprechender Gebührenpflicht seitens der beauftragten Rechtsanwälte. Das UrhG und das MarkenG sind von mir fachlich durchdrungen und Ihnen per Mandatierung gern näher zu bringen. Ist das Kind in den Brunnen gefallen, und eine Abmahnung ist Ihnen ins Haus geflattert, so kontaktieren Sie mich bitte dringend umgehend, so dass ich Ihnen schnell und unbürokratisch aus der Patsche helfen kann. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte besser nicht ohne meinen Rechtsrat abgegeben werden; die berechtigt gerügten rechtlichen Verstöße sollten postwendend abgestellt werden. Ein Schadensersatz nach § 9 UWG ist genau zu überprüfen. Der Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch nach § 8 UWG ist sorgfältig unter Meidung der Wiederholungsgefahr im Einzelfall zu betrachten. Die gegnerischen Rechtsanwälte erhalten Ihr Geld nach § 12 I UWG; nur sind jeweils viele Fragen offen. Allein die Streitwerte sind oftmals gut verhandelbar unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung der wettbewerbsrechtlichen Spruchkörper an den Landes- und Oberlandesgerichten. Ein Abgemahnter, der sich zutraut, alleine den Kampf gegen die Gegenseite führen zu wollen, wird sich schnell mit einer einstweiligen Verfügung konfrontiert sehen mit entsprechender gerichtlicher Gebührenfolge zu seinen Lasten. Dazu sollte es nicht kommen. Haftungshinweis: Trotz Anwendung größtmöglicher Sorgfalt, Recherche und Kontrolle hinsichtlich der Sicherstellung der inhaltlichen Richtigkeit dieser Informationen kann ich natürlich eventuelle inhaltliche oder rechtliche Fehler nicht ausschließen. Diese Informationen können eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen. Von daher übernehme ich keine Haftung für Schäden, die in Zusammenhang mit der Verwendung dieser Informationen entstehen könnten. |
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