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Strafrecht: Einführung Jugendstrafrecht Strafprozeßordnung Nebenklage Beleidigung Betäubungsmittelstrafrecht BtMG:
Cannabis, Marihuana, Haschisch Diebstahl Erpressung Fahren
ohne Fahrerlaubnis Falschaussage Falsche
Verdächtigung Hausfriedensbruch Körperverletzung Widerstand
gegen Vollstreckungsbeamte Nötigung Freiheitsberaubung Bedrohung Raub Sexueller
Missbrauch Kinderpornographie Vergewaltigung Zuhälterei Ausbeutung
von Prostituierten Trunkenheit
im Straßenverkehr Tötungsdelikte Urkundenfälschung Stalking Leistungserschleichung Unfallflucht
("Fahrerflucht") Fernbleiben
vom Zivildienst Betrug
(allgemein) BAföG
Betrug Wohngeld-Betrug Hartz
IV bzw. ALG II - Betrug
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Beleidigung
ist ein rechtswidriger Angriff auf die Ehre eines anderen durch
Kundgabe von Mißachtung oder Nichtachtung, und zwar nicht nur fahrlässig,
sondern vorsätzlich etwa durch Wort, Schrift, Bild etc.. Auch
sexualbezogenes Verhalten kann eine Beleidigung darstellen (z.B.
Anfassen des Gesäßes oder der Brüste einer Frau, sexuelle Anspielung-
en). Oft kann gleichzeitig auch eine sexuelle Nötigung gegeben sein. Die
Beleidigung ist ein Antragsdelikt, d.h. das Vefahren wird nur in
Gang gesetzt, wenn der Verletzte Strafantrag stellt. Der Strafrahmen
liegt bei bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, der der tätlichen Beleidigung
sogar bei bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. Es gibt zwar keinen
Katalog für Geldstrafen bestimmter Beleidigungen, man kann aber
sagen, dass sich die Höhe der Geldstrafe nach der Art der Beleidigung,
den Tatumständen und den persönlichen und finanziellen Verhältnissen
des Beleidigenden bestimmt. Beim Ersttäter ist eine Einstellung
des Verfahrens wahrscheinlicher als beim schon einschlägig Verurteilten. Auch
kann eine wechselseitige Beleidigung vorliegen, wenn eine Beleidigung
auf der Stelle erwidert wird. Dann können unter Umständen beide
oder nur ein Beteiligter straffrei sein.
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