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Strafrecht: Einführung Jugendstrafrecht Strafprozeßordnung Nebenklage Beleidigung Betäubungsmittelstrafrecht BtMG:
Cannabis, Marihuana, Haschisch Diebstahl Erpressung Fahren
ohne Fahrerlaubnis Falschaussage Falsche
Verdächtigung Hausfriedensbruch Körperverletzung Widerstand
gegen Vollstreckungsbeamte Nötigung Freiheitsberaubung Bedrohung Raub Sexueller
Missbrauch Kinderpornographie Vergewaltigung Zuhälterei Ausbeutung
von Prostituierten Trunkenheit
im Straßenverkehr Tötungsdelikte Urkundenfälschung Stalking Leistungserschleichung Unfallflucht
("Fahrerflucht") Fernbleiben
vom Zivildienst Betrug
(allgemein) BAföG
Betrug Wohngeld-Betrug Hartz
IV bzw. ALG II - Betrug
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Im
Rahmen des Betäubungsmittelstrafrechts sind Marihuana, Kokain, Heroin
und Amphetamine eine der häufigsten Drogen, bei welchen man des
Handels, Besitzes etc. beschuldigt werden kann. Ab wann beginnt
eine nicht mehr geringe Menge ? Gewerbsmäßig ? Alles Fragen, die
über Untersuchungshaft oder die Art und Höhe der Strafe entscheiden.
Siehe auch BtMG:
Cannabis, Marihuana, Haschisch. Telefonüberwachungen
und Hausdurchsuchungen sind die häufigsten Maßnahmen gegen Dealer.
I.R. letzterer werden ggfs. Drogen, Feinwaage, Tütchen und Handys
beschlagnahmt und der Beschuldigte in Untersuchungshaft genommen. Eine
gute Verteidigung kann die vermeintliche Beweiskraft von Telefonüberwachungsprotokollen
durch Auswertung entkräften. Strafen für Drogendelikte können
sein: Geldstrafe, Freiheitsstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis,
Berufsverbot, Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Therapie
statt Strafe und Zurückstellung der Strafvollstreckung sind möglich
(§ 35 BtMG). Für die Frage, ab wann eine nicht geringe Menge
von Betäubungsmiteln vorliegt, ist der Wirkstoffgehalt und die Zahl
der toxischen Dosen maßgebend. Die Mindestwerte für "nicht
geringe Mengen" betragen laut BGH bei Heroin 1,5 g, bei Kokain
5 g, bei Cannabis 7,5 g, bei LSD 6 g, bei Ecstasy
30 g. Cannabis z.B. ist der wissenschaftliche Name der Hanfpflanze
und so was wie der Sammelbegriff für Marihuana und Haschisch, welche
bei aus Hanf hergestellt werden. Der Wirkstoff dabei ist u.a.
THC (Tetrahydrocannabinol), der durchschnittliche THC-Gehalt liegt
bei ca. 10 %, d.h. dass z.B. 5 g THC etwa 50 g Marihuana entsprechen. Wenn
Sie im Straßenverkehr unter Einfluss von Betäubungsmitteln angetroffen
werden, - der Nachweis erfolgt bei Cannabis durch die Bestimmung
von THC und dessen Abbauprodukten im Blut -, kann es zu einem Strafverfahren und / oder einem Bußgeldverfahren
kommen. Auch die Fahrerlaubnisbehörde kann hins. des Führerscheins
involviert sein.
Ausführlichere
Informationen zu dem Thema BtM finden Sie auch unter BtMG:
Cannabis, Marihuana, Haschisch.
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