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Gesetzesnorm des Betruges (§ 263 StGB):
"Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen
rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen
dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung
oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Der Tatbestand des Betruges hat also
folgende Komponenten: objektiv: Täuschung = jede intellektuelle
Einwirkung auf das Vorstellungsbild eines anderen mit dem Ziel der Irreführung
über Tatsachen
dadurch:
Erregung eines
Irrtums beim Geschädigten = jede Fehlvorstellung über die Tatsachen, die
Gegenstand der Täuschung waren
dadurch:
Vermögensverfügung
= jedes Tun, Dulden, Unterlassen des Getäuschten, das bei ihm oder einem ihm
nahestehenden Vermö- gen zu einer
Vermögensminderung oder einer dieser gleichstehenden konkreten
Vermögensgefährdung führt
dadurch:
Vermögensschaden
= Vergleich vor und nach der Vermögensverfügung ergibt, dass die
Vermögensminderung nicht durch
ein vermögenswertes Äquivalent
ausgeglichen wurde
subjektiv: Vorsatz + Bereicherungsabsicht zu eigenen
Gunsten bzw. zugunsten Dritter + Rechtswidrigkeit der erstr.
Bereicherung
Der Strafrahmen bei Betrug liegt bei
bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, in besonders schweren Fällen sogar bei 6 Monaten bis zu
10 Jahren Freiheitsstrafe (z.B. bei gewerbsmäßigem Betrug oder als Mitglied
einer Bande).
Betrugsarten (z.T. aus dem
"Volksmund") z.B.: Eingehungsbetrug (z.B. wenn Sie eine Leistung in Anspruch
nehmen und bereits bei Vertragsschluss wissen, dass Sie nicht zahlen können),
Erfüllungsbetrug, Prozessbetrug (durch Täuschung eines Prozessbeteiligten
erlässt das Gericht ein falsches Urteil, mit dessen Titel er vollstrecken
könnte), Computerbetrug, Ebay Betrug, Subventionsbetrug, Trickbetrug,
Scheckbetrug, Sachbetrug, BaföG Betrug, Wohngeldbetrug, Hartz 4 Betrug,
Anstellungsbetrug, Versicherungsbetrug, Zechbetrug, Kreditbetrug,
Sozialleistungsbetrug, Arbeitslosengeldbetrug (wenn z.B. ein Empfänger von
Arbeitslosengeld der Bundesagentur für Arbeit nicht angezeigt hat, dass er
bezahlte Arbeit gefunden hat)
In einer arglistigen
Täuschung bei Vertragsschluss (z.B. Täuschung über die Unfallfreiheit eines
Gebrauchtwagens) kann oft auch tatbestandsmäßig ein Betrug liegen. Haftungshinweis: Trotz Anwendung
größtmöglicher Sorgfalt, Recherche und Kontrolle hinsichtlich der
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