Rechtsanwalt Ralf Kaiser (Bielefeld):

Verkehrsrecht: Bußgeld / Bussgeldverfahren / Bußgeldbescheid / Bussgeldbescheid

Exkurs: Blitzer / Blitzanlage am Bielefelder Berg (A2) auf der A 2


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Wenn ein Verkehrsunfall passiert ist und die Polizei hinzukommt, leitet diese in den meisten Fällen ein Ermittlungsverfahren gegen den wahrscheinlichen Unfallverursacher ein. Aufgabe der Polizei am Unfallort ist also nicht die Regulierung von
Schadensersatzansprüchen oder gar die verbindliche oder abschließende Feststellung, wer am Verkehrsunfall die Schuld trägt.
Aus den Überlegungen der Polizei zur Schuldfrage lassen sich allenfalls Indizien für die spätere Unfallregulierung herleiten. Völlig
falsch ist jedoch die Denkweise vieler Menschen, dass man etwa am Verkehrsunfall völlig unschuldig sei, weil die Polizei eben den Unfallgegner als Schuldigen benannt und gegen diesen etwa ein Bußgeldverfahren eingeleitet habe.
Nützlicher Nebeneffekt ihrer Anwesenheit für die spätere Unfallregulierung ist jedoch die Unfallaufnahme und Beweissicherung.
Die Aufgabe der Polizei ist lediglich, festzustellen, ob Anhaltspunkte für die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens bzw.
Bußgeldverfahrens oder Strafverfahrens vorhanden sind. Sobald Anhaltspunkte für das jeweilige Verfahren vorliegen, nimmt die
Polizei die Ermittlungen am Unfallort auf.

Ablauf des Bußgeldverfahrens: Sobald die Bußgeldbehörde oder die Polizei den hinreichenden Tatverdacht gegen eine bestimmte Person gewonnen hat, dass diese eine Ordnungswidrigkeit begangen habe, verschickt sie an den Betroffenen in den meisten Fällen einen Anhörungsbogen, auf den der Betroffene reagieren kann oder auch nicht. Schließlich hat der Betroffene das Recht zu
schweigen. Nach Erlaß des Bußgeldbescheids kann der Betroffene innerhalb von 2 Wochen nach seiner Zustellung Einspruch einlegen. Wenn der Betroffene Einspruch einlegt, kann die Bußgeldbehörde den Bußgeldbescheid entweder zurücknehmen oder die Bußgeldakte über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Amtsgericht zur Entscheidung weiterleiten. Sodann wird der
Betroffene vom Amtsgericht zur Hauptverhandlung geladen und muss erscheinen, wenn er nicht ausdrücklich von dieser Pflicht
entbunden worden ist. In der Hauptverhandlung kann das Verfahren immer noch eingestellt werden. Wenn letzteres nicht erfolgt oder der Einspruch nicht zurückgenommen wird, wird das Urteil verkündet. Wenn der Betroffene nicht gerade freigesprochen wird,
hat er danach in Ausnahmefällen immer noch die Möglichkeit gegen das Urteil des Amtsgerichts Rechtsbeschwerde zum Ober -
landesgericht einzulegen.

Exkurs zum Blitzer am Bielefelder Berg (A2):

Die im Dezember 2008 am Bielefelder Berg installierte Radaranlage vom Typ Traffipax TraffiStar S 330 (Geschwindigkeits- überwachungsgerät mit Drucksensoren Bauartzulassung: 18.11 / 03.04; Hersteller ist die ROBOT Visual Systems GmbH) am Standort BI 028: Bielefeld A 2, Fahrtrichtung Hannover, dient zur Messung der Geschwindigkeit vorbeifahrender Fahrzeuge im Messbereich von 0 - 250 km / h. Zwischen den Anschlussstellen Bielefeld - Sennestadt und Bielefeld - Zentrum ist die Höchstgeschwindigkeit zwischen km 330,825 und 327,780 somit 3,045 km auf 100 km / h begrenzt. Die Messstelle liegt bei BAB A 2 Km 329,415 im Bereich der durch Kurven unübersichtlichen Gefällstrecke vom Kamm des Teutoburger Waldes bis zur Anschlussstelle Bielefeld - Zentrum (Bielefelder Berg). Für jede Fahrspur wird eine eigene Geschwindigkeitsanlage betrieben. Die Sensoren reagieren auf direkten Druck. Diese Blitzanlage misst auf allen 3 Fahrspuren Richtung Hannover mit jeweils 3 im Abstand von 1 Meter verlegten Sensorkabeln. Die Bilddaten werden dann aus den Kameras herausgelesen und auf einen Laptop überspielt, die dann letztendlich im Bielefelder Ordnungsamt wieder eingelesen werden.

Viele Betroffene legen gegen die von der Stadt Bielefeld - Ordnungsamt - verhängten Bußgeldbescheide Einspruch ein. Das ist ihnen auch weder zu verwehren noch Übel zu nehmen, denn schließlich hängen Existenzen, ganz gleich ob bei Arbeitnehmern oder Selbstständigen, davon ab, ob ein Fahrverbot verhängt wird oder nicht. Das Bielefelder Amtsgericht ist mit Bußgeldverfahren sehr belastet, da sehr viele Einsprüche gegen Bußgeldbescheide sehr häufig ihren Gang zum Bußgeldrichter finden. Neben der Fahrereigenschaft wird vielfach auch die Messung bestritten oder gar die Fotos als gerichtliche Beweismittel angezweifelt. Viele Rechtsanwälte und auch einige Richter halten Fotos von Starenkästen für nicht verwertbar (Beweisverwertungsverbot).

Dass dieser A2-Blitzer offenbar hin und wieder doch nicht fehlerfrei misst, lesen Sie bitte hier .

Dieser Blitzer am Bielefelder Berg auf der A 2 gilt als einer der erfolgreichsten Autobahnblitzer Deutschlands. Seit der Inbetriebnahme im Dezember 2008 blitzte es dort in den ersten 12 Monaten mehr als 250.000 mal.

Häufig wird beim Bestreiten der Fahrereigenschaft ein anderer zu Unrecht belastet, indem wider besseres Wissen vom Betroffenen wahrheitswidrig behauptet wird, dieser andere sei gefahren. Ob der andere nun darin eingeweiht ist oder nicht: Das ganze erfüllt den Straftatbestand der Falschen Verdächtigung, was immerhin mit
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bedroht ist.

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