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Strafrecht: Einführung Jugendstrafrecht Strafprozeßordnung Nebenklage Beleidigung Betäubungsmittelstrafrecht BtMG:
Cannabis, Marihuana, Haschisch Diebstahl Erpressung Fahren
ohne Fahrerlaubnis Falschaussage Falsche
Verdächtigung Hausfriedensbruch Körperverletzung Widerstand
gegen Vollstreckungsbeamte Nötigung Freiheitsberaubung Bedrohung Raub Sexueller
Missbrauch Kinderpornographie Vergewaltigung Zuhälterei Ausbeutung
von Prostituierten Trunkenheit
im Straßenverkehr Tötungsdelikte Urkundenfälschung Stalking Leistungserschleichung Unfallflucht
("Fahrerflucht") Fernbleiben
vom Zivildienst Betrug
(allgemein) BAföG
Betrug Wohngeld-Betrug Hartz
IV bzw. ALG II - Betrug
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Wenn
ein Verkehrsunfall passiert ist und die Polizei hinzukommt, leitet
diese in den meisten Fällen ein Ermittlungsverfahren gegen den wahrscheinlichen
Unfallverursacher ein. Aufgabe der Polizei am Unfallort ist also
nicht die Regulierung von Schadensersatzansprüchen oder gar
die verbindliche oder abschließende Feststellung, wer am Verkehrsunfall
die Schuld trägt. Aus den Überlegungen der Polizei zur Schuldfrage
lassen sich allenfalls Indizien für die spätere Unfallregulierung
herleiten. Völlig falsch ist jedoch die Denkweise vieler Menschen,
dass man etwa am Verkehrsunfall völlig unschuldig sei, weil die
Polizei eben den Unfallgegner als Schuldigen benannt und gegen diesen
etwa ein Bußgeldverfahren eingeleitet habe. Nützlicher Nebeneffekt
ihrer Anwesenheit für die spätere Unfallregulierung ist jedoch die
Unfallaufnahme und Beweissicherung. Die Aufgabe der Polizei ist
lediglich, festzustellen, ob Anhaltspunkte für die Einleitung eines
Ordnungswidrigkeitenverfahrens bzw. Bußgeldverfahrens oder Strafverfahrens
vorhanden sind. Sobald Anhaltspunkte für das jeweilige Verfahren
vorliegen, nimmt die Polizei die Ermittlungen am Unfallort auf.
Ablauf
des Bußgeldverfahrens: Sobald die Bußgeldbehörde oder die Polizei
den hinreichenden Tatverdacht gegen eine bestimmte Person gewonnen
hat, dass diese eine Ordnungswidrigkeit begangen habe, verschickt
sie an den Betroffenen in den meisten Fällen einen Anhörungsbogen,
auf den der Betroffene reagieren kann oder auch nicht. Schließlich
hat der Betroffene das Recht zu schweigen. Nach Erlaß des Bußgeldbescheids
kann der Betroffene innerhalb von 2 Wochen nach seiner Zustellung
Einspruch einlegen. Wenn der Betroffene Einspruch einlegt, kann
die Bußgeldbehörde den Bußgeldbescheid entweder zurücknehmen oder
die Bußgeldakte über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Amtsgericht
zur Entscheidung weiterleiten. Sodann wird der Betroffene vom
Amtsgericht zur Hauptverhandlung geladen und muss erscheinen, wenn
er nicht ausdrücklich von dieser Pflicht entbunden worden ist.
In der Hauptverhandlung kann das Verfahren immer noch eingestellt
werden. Wenn letzteres nicht erfolgt oder der Einspruch nicht
zurückgenommen wird, wird das Urteil verkündet. Wenn der Betroffene
nicht gerade freigesprochen wird, hat er danach in Ausnahmefällen
immer noch die Möglichkeit gegen das Urteil des Amtsgerichts Rechtsbeschwerde
zum Ober - landesgericht einzulegen.
Exkurs zum Blitzer
am Bielefelder Berg (A2):
Die
im Dezember 2008 am Bielefelder Berg installierte Radaranlage vom
Typ Traffipax TraffiStar S 330 (Geschwindigkeits- überwachungsgerät
mit Drucksensoren Bauartzulassung: 18.11 / 03.04; Hersteller ist
die ROBOT Visual Systems GmbH) am Standort BI 028: Bielefeld A 2,
Fahrtrichtung Hannover, dient zur Messung der Geschwindigkeit vorbeifahrender
Fahrzeuge im Messbereich von 0 - 250 km / h. Zwischen den Anschlussstellen
Bielefeld - Sennestadt und Bielefeld - Zentrum ist die Höchstgeschwindigkeit
zwischen km 330,825 und 327,780 somit 3,045 km auf 100 km / h begrenzt.
Die Messstelle liegt bei BAB A 2 Km 329,415 im Bereich der
durch Kurven unübersichtlichen Gefällstrecke vom Kamm des Teutoburger
Waldes bis zur Anschlussstelle Bielefeld - Zentrum (Bielefelder
Berg). Für jede Fahrspur wird eine eigene Geschwindigkeitsanlage
betrieben. Die Sensoren reagieren auf direkten Druck. Diese Blitzanlage
misst auf allen 3 Fahrspuren Richtung Hannover mit jeweils 3 im
Abstand von 1 Meter verlegten Sensorkabeln. Die Bilddaten werden
dann aus den Kameras herausgelesen und auf einen Laptop überspielt,
die dann letztendlich im Bielefelder Ordnungsamt wieder eingelesen
werden.
Viele Betroffene legen gegen die von der Stadt Bielefeld
- Ordnungsamt - verhängten Bußgeldbescheide Einspruch ein. Das ist
ihnen auch weder zu verwehren noch Übel zu nehmen, denn schließlich
hängen Existenzen, ganz gleich ob bei Arbeitnehmern oder Selbstständigen,
davon ab, ob ein Fahrverbot verhängt wird oder nicht. Das Bielefelder
Amtsgericht ist mit Bußgeldverfahren sehr belastet, da sehr viele
Einsprüche gegen Bußgeldbescheide sehr häufig ihren Gang zum Bußgeldrichter
finden. Neben der Fahrereigenschaft wird vielfach auch die Messung
bestritten oder gar die Fotos als gerichtliche Beweismittel angezweifelt.
Viele Rechtsanwälte und auch einige Richter halten Fotos von Starenkästen
für nicht verwertbar (Beweisverwertungsverbot).
Dass dieser
A2-Blitzer offenbar hin und wieder doch nicht fehlerfrei misst,
lesen Sie bitte hier
.
Dieser Blitzer
am Bielefelder Berg auf der A 2 gilt als einer der erfolgreichsten
Autobahnblitzer Deutschlands. Seit der Inbetriebnahme im Dezember
2008 blitzte es dort in den ersten 12 Monaten mehr als 250.000 mal.
Häufig
wird beim Bestreiten der Fahrereigenschaft ein anderer zu Unrecht
belastet, indem wider besseres Wissen vom Betroffenen wahrheitswidrig
behauptet wird, dieser andere sei gefahren. Ob der andere nun darin
eingeweiht ist oder nicht: Das ganze erfüllt den Straftatbestand
der Falschen Verdächtigung, was immerhin mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bedroht
ist.
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