Rechtsanwalt Ralf Kaiser (Bielefeld):

Deutsche auf der Flucht im Ausland

zum
Impressum                          zum Kontakt

 

 Strafrecht:
Einführung
Jugendstrafrecht
Strafprozeßordnung
Nebenklage

Beleidigung
Betäubungsmittelstrafrecht
BtMG: Cannabis, Marihuana, Haschisch
Diebstahl
Erpressung
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Falschaussage
Falsche Verdächtigung
Hausfriedensbruch
Körperverletzung
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
Nötigung
Freiheitsberaubung
Bedrohung
Raub
Sexueller Missbrauch
Kinderpornographie
Vergewaltigung
Zuhälterei
Ausbeutung von Prostituierten
Trunkenheit im Straßenverkehr
Tötungsdelikte
Urkundenfälschung
Stalking
Leistungserschleichung
Unfallflucht ("Fahrerflucht")
 
Fernbleiben vom Zivildienst
Betrug (allgemein)
BAföG Betrug
Wohngeld-Betrug
Hartz IV bzw. ALG II - Betrug

 Verkehrsrecht:
Verkehrsunfall
Schadensersatz
Sachschäden
Personenschäden
Bußgeldverfahren
Fahrtenbuchauflage

Forderungseinzug

Abmahnung im Wettbewerbsrecht

 

 

 

 

 

 

Dieser Artikel richtet sich an Deutsche, die aus Angst vor deutschen Strafverfolgungsbehörden (Staatsanwaltschaft, Polizei, Bundeskriminalamt, Landeskriminalamt) im Ausland leben und sich dort versteckt halten. Grund kann sein, dass sie entweder oder möglichweise per Haftbefehl gesucht werden oder - noch eine Stufe davor - direkt nach einer in Deutschland begangenen Straftat ins Ausland, z.B. nach Spanien oder in die Türkei geflüchtet sind und sich jetzt dort aufhalten.

Diese Menschen fragen sich insbesondere, besonders wenn sie schon viele Jahre im Ausland leben, ob ein Haftbefehl oder ob immer noch ein Haftbefehl einer deutschen Staatsanwaltschaft besteht. Sie sehnen sich nach Familie, Frau oder Freundin und Angehörigen in Deutschland und wollen wieder nach Deutschland einreisen und ihre Rückkehr vorbereiten.

Wer unvorbereitet einfach so wieder nach Deutschland einreist, hat möglicherweise seine Festnahme an der Grenze oder am Flughafen zu befürchten. Der nächste Weg wäre dann zum Haftrichter und dann über verschiedene JVAs zur Ziel-JVA in dem Bezirk der ermittelnden Staatsanwaltschaft.

Ich kann Ihnen da erst mal anbieten, mir Ihre Vollmacht aus dem jeweiligen Fluchtland zuzusenden (Post, Fax, Mail), damit ich in die Ermittlungsakte der jeweiligen Staatsanwaltschaft Einsicht nehmen kann. Dann sehe ich auch, ob ein Haftbefehl besteht.

Auch besteht die Möglichkeit, mich mit dem zuständigen Staatsanwalt in Verbindung zu setzen und über eine Aufhebung oder Ausservollzugsetzung des Haftbefehls zu verhandeln, wenn Sie beabsichtigen sich zu stellen.

Oft ist der Vorwurf auch gar nicht so schlimm und eine Bewährungsstrafe oder gar nur Geldstrafe ist zu befürchten.

Haftungshinweis: Trotz Anwendung größtmöglicher Sorgfalt, Recherche und Kontrolle hinsichtlich der Sicherstellung der inhaltlichen Richtigkeit dieser Informationen kann ich natürlich eventuelle inhaltliche oder rechtliche Fehler nicht ausschließen. Diese Informationen können eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen. Von daher übernehme ich keine Haftung für Schäden, die in Zusammenhang mit der Verwendung dieser Informationen entstehen könnten.


Copyright(c) 2008 Rechtsanwalt Ralf Kaiser. Alle Rechte vorbehalten.