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Dieser
Artikel richtet sich an Deutsche, die aus Angst vor deutschen Strafverfolgungsbehörden
(Staatsanwaltschaft, Polizei, Bundeskriminalamt, Landeskriminalamt)
im Ausland leben und sich dort versteckt halten. Grund kann sein,
dass sie entweder oder möglichweise per Haftbefehl gesucht werden
oder - noch eine Stufe davor - direkt nach einer in Deutschland
begangenen Straftat ins Ausland, z.B. nach Spanien oder in die Türkei
geflüchtet sind und sich jetzt dort aufhalten.
Diese Menschen
fragen sich insbesondere, besonders wenn sie schon viele Jahre im
Ausland leben, ob ein Haftbefehl oder ob immer noch ein Haftbefehl
einer deutschen Staatsanwaltschaft besteht. Sie sehnen sich nach
Familie, Frau oder Freundin und Angehörigen in Deutschland
und wollen wieder nach Deutschland einreisen und ihre Rückkehr vorbereiten.
Wer
unvorbereitet einfach so wieder nach Deutschland einreist, hat möglicherweise
seine Festnahme an der Grenze oder am Flughafen zu befürchten. Der
nächste Weg wäre dann zum Haftrichter und dann über verschiedene
JVAs zur Ziel-JVA in dem Bezirk der ermittelnden Staatsanwaltschaft.
Ich
kann Ihnen da erst mal anbieten, mir Ihre Vollmacht aus dem jeweiligen
Fluchtland zuzusenden (Post, Fax, Mail), damit ich in die Ermittlungsakte
der jeweiligen Staatsanwaltschaft Einsicht nehmen kann. Dann sehe
ich auch, ob ein Haftbefehl besteht.
Auch besteht die Möglichkeit,
mich mit dem zuständigen Staatsanwalt in Verbindung zu setzen und
über eine Aufhebung oder Ausservollzugsetzung des Haftbefehls zu
verhandeln, wenn Sie beabsichtigen sich zu stellen.
Oft ist
der Vorwurf auch gar nicht so schlimm und eine Bewährungsstrafe
oder gar nur Geldstrafe ist zu befürchten.
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