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Strafrecht: Einführung Jugendstrafrecht Strafprozeßordnung Nebenklage Beleidigung Betäubungsmittelstrafrecht BtMG:
Cannabis, Marihuana, Haschisch Diebstahl Erpressung Fahren
ohne Fahrerlaubnis Falschaussage Falsche
Verdächtigung Hausfriedensbruch Körperverletzung Widerstand
gegen Vollstreckungsbeamte Nötigung Freiheitsberaubung Bedrohung Raub Sexueller
Missbrauch Kinderpornographie Vergewaltigung Zuhälterei Ausbeutung
von Prostituierten Trunkenheit
im Straßenverkehr Tötungsdelikte Urkundenfälschung Stalking Leistungserschleichung Unfallflucht
("Fahrerflucht") Fernbleiben
vom Zivildienst Betrug
(allgemein) BAföG
Betrug Wohngeld-Betrug Hartz
IV bzw. ALG II - Betrug
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Diebstahl
bedeutet Wegnahme einer fremden beweglichen Sache in (Dritt-) Zueignungsabsicht.
Wegnahme ist Bruch fremden und Begründung neuen Gewahrsams. Der
Strafrahmen geht bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Diebstahl
ist das mit am häufigsten begangene Delikt, meist ist es Ladendiebstahl
oder Wohnungseinbruch. Ein besonders schweren Fall des Diebstahls
verwirklicht z.B. jemand, der zur Ausführung der
Tat in ein Gebäude einbricht oder etwa mit einem falschen Schlüssel eindringt.
Der
Strafrahmen geht hierbei von 3 Monaten bis 10 Jahren Freiheitsstrafe. Beispiele
für besonders schweren Fall des Diebstahls sind Wohnungseinbruch,
PKW-Diebstahl oder Fahrradschloß knacken, um das Fahrrad zu stehlen. Zwar
wird Diebstahl oft bei Ersttätern und geringwertigen Sachen (<
50 €) eingestellt, pauschalisieren lässt sich dies aber nicht. Bitte
beachten Sie, dass Sie sich z.B. bereits dann wegen Diebstahls strafbar
machen können, wenn Sie eine Sache im Laden an Ihren Körper anbringen
bzw. einstecken oder unter die Jacke verbergen, weil der Ladenbesitzer
nicht mehr ohne weiteres an die Sache kommen kann. Sie hätten dann
also schon eigenen Gewahrsam begründet. Das "Jedermannfestnahmerecht"
gem. § 127 I StPO ermächtigt auch den Warenhausdetektiv, Personen,
die auf frischer Tat ertappt wurden und einer Straftat verdächtig
sind, festzunehmen. Er muss dann aber auf die Polizei warten, damit
diese die verdächtige Person durchsuchen kann, was der Detektiv
nicht darf. Das Kaufhaus darf aber Fangprämien erheben und ein Hausverbot
aussprechen. Wichtig zu wissen ist auch, dass aus dem einfachen
Diebstahl schnell ein räuberischer Diebstahl (Freiheitsstrafe nicht
unter einem Jahr = Verbrechen !) werden kann, wenn Sie z.B. nach
einem Diebstahl durch den Kaufhausdetektiv auf frischer Tat betroffen
gegen diesen Detektiv Gewalt anwenden, um sich im Besitz des gestohlenen
Gutes zu erhalten, - und zwar ist es dann egal, ob es sich um eine
geringwertige oder nicht geringwertige Sache handelt (es kann jedoch
ein minder schwerer Fall vorliegen mit Strafrahmen 6 Monate
bis 5 Jahre).
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