Rechtsanwalt Ralf Kaiser (Bielefeld):

Straftat: Diebstahl


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Diebstahl bedeutet Wegnahme einer fremden beweglichen Sache in (Dritt-) Zueignungsabsicht. Wegnahme ist Bruch fremden und Begründung neuen Gewahrsams. Der Strafrahmen geht bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
Diebstahl ist das mit am häufigsten begangene Delikt, meist ist es Ladendiebstahl oder Wohnungseinbruch.
Ein besonders schweren Fall des Diebstahls verwirklicht z.B. jemand, der
zur Ausführung der Tat in ein Gebäude einbricht oder etwa mit einem falschen Schlüssel eindringt. Der Strafrahmen geht hierbei von 3 Monaten bis 10 Jahren Freiheitsstrafe.
Beispiele für besonders schweren Fall des Diebstahls sind Wohnungseinbruch, PKW-Diebstahl oder Fahrradschloß knacken, um das Fahrrad zu stehlen.

Zwar wird Diebstahl oft bei Ersttätern und geringwertigen Sachen (< 50 €) eingestellt, pauschalisieren lässt sich dies aber nicht.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich z.B. bereits dann wegen Diebstahls strafbar machen können, wenn Sie eine Sache im Laden an Ihren Körper anbringen bzw. einstecken oder unter die Jacke verbergen, weil der Ladenbesitzer nicht mehr ohne weiteres an die Sache kommen kann. Sie hätten dann also schon eigenen Gewahrsam begründet.
Das "Jedermannfestnahmerecht" gem. § 127 I StPO ermächtigt auch den Warenhausdetektiv, Personen, die auf frischer Tat ertappt wurden und einer Straftat verdächtig sind, festzunehmen. Er muss dann aber auf die Polizei warten, damit diese die verdächtige Person durchsuchen kann, was der Detektiv nicht darf. Das Kaufhaus darf aber Fangprämien erheben und ein Hausverbot aussprechen.
Wichtig zu wissen ist auch, dass aus dem einfachen Diebstahl schnell ein räuberischer Diebstahl (Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr = Verbrechen !) werden kann, wenn Sie z.B. nach einem Diebstahl durch den Kaufhausdetektiv auf frischer Tat betroffen gegen diesen Detektiv Gewalt anwenden, um sich im Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten, - und zwar ist es dann egal, ob es sich um eine geringwertige oder nicht geringwertige Sache handelt (es kann jedoch ein minder schwerer Fall vorliegen mit Strafrahmen 6 Monate bis 5 Jahre).

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