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Strafprozessordnung:
Erkennungsdienstliche Behandlung (§ 81 b StPO) |
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Strafrecht: Verkehrsrecht:
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Körperliche Untersuchung (§ 81a StPO) wie z.B. Blutprobenentnahme und Erkennungsdienstliche Behandlung (§ 81b StPO), wie z.B. Abnahme von Fingerabdrücken, sind wie folgt gesetzlich in der Strafprozessordnung geregelt: § 81a StPO (1) Eine körperliche Untersuchung des Beschuldigten darf zur Feststellung von Tatsachen angeordnet werden, die für das Verfahren von Bedeutung sind. Zu diesem Zweck sind Entnahmen von Blutproben und andere körperliche Eingriffe, die von einem Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu Untersuchungszwecken vorgenommen werden, ohne Einwilligung des Beschuldigten zulässig, wenn kein Nachteil für seine Gesundheit zu befürchten ist. (2) Die Anordnung steht dem Richter, bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung auch der Staatsanwaltschaft und ihren Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) zu. (3) Dem Beschuldigten entnommene Blutproben oder sonstige Körperzellen dürfen nur für Zwecke des der Entnahme zugrundeliegenden oder eines anderen anhängigen Strafverfahrens verwendet werden; sie sind unverzüglich zu vernichten, sobald sie hierfür nicht mehr erforderlich sind. Anmerkung von mir zu § 81a StPO: Der Beschuldigte ist verpflichtet, die Untersuchung (z.B. Blutprobe) über sich ergehen zu lassen, - zu weiteren Aktivitäten, wie z.B. "Liniebeschreiten" oder "Augenschließen, Arme ausstrecken und Fingerzusammen- führen" oder auch Röhrchenblasen (Atemalkoholtest) ist er nicht verpflichtet. § 81b
StPO
Soweit es für die Zwecke der Durchführung des Strafverfahrens oder für die Zwecke des Erkennungsdienstes notwendig ist, dürfen Lichtbilder und Fingerabdrücke des Beschuldigten auch gegen seinen Willen aufgenommen und Messungen und ähnliche Maßnahmen an ihm vorgenommen werden. Anmerkung von mir zu § 81b StPO: Eine richterliche Anordnung ist hier im Gegensatz zu § 81a StPO nicht notwendig. Im Falle der Verfahrenseinstellung kann aber Vernichtung der erkennungsdienstlichen Unterlagen verlangt werden. Haftungshinweis: Trotz Anwendung größtmöglicher Sorgfalt, Recherche und Kontrolle hinsichtlich der Sicherstellung der inhaltlichen Richtigkeit dieser Informationen kann ich natürlich eventuelle inhaltliche oder rechtliche Fehler nicht ausschließen. Diese Informationen können eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen. Von daher übernehme ich keine Haftung für Schäden, die in Zusammenhang mit der Verwendung dieser Informationen entstehen könnten. |
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