Rechtsanwalt Ralf Kaiser (Bielefeld):

Straftat: Erpressung


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Erpressung bedeutet, wenn der Täter einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern.
Der Strafrahmen liegt bei Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe, in besonders schweren Fällen nicht unter einem Jahr Freiheitsstrafe. Auch der Versuch ist strafbar.
Wer aber z.B. einen fälligen, einredefreien (also wenn Anspruch auf das Geld besteht) Anspruch (etwa aus Kaufvertrag) unter Einsatz von Nötigungs- mitteln zwangsweise durchsetzt, begeht in der Regel eine Nötigung und keine Erpressung.

 

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