Rechtsanwalt Ralf Kaiser (Bielefeld):

Straftat: Fahren ohne Fahrerlaubnis


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Wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis macht man sich z.B. strafbar, wenn man gegen die Fahrerlaubnispflicht verstößt, ein Kfz trotz Fahrverbots führt oder trotz vorläufigen Entzugs der Fahrerlaubnis ein Kfz führt.
Wenn man in diesen Fällen seinen Führerschein behalten will, seine Fahrerlaubnis schneller wiederbekommen oder überhaupt irgendwann mal seine Fahrerlaubnis erwerben will, empfiehlt sich hier dringend eine anwaltliche Vertretung. Auch kann der Anwalt möglicher- weise verhindern, dass eine isolierte Sperre verhängt wird.

 

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