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Strafrecht: Verkehrsrecht:
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Wenn
der Halter eines KFZ einen Anhörungsbogen wegen einer Ordnungswidrigkeit,etwa
wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, zugeschickt bekommt, er aber
nicht die auf dem Foto abgebildete Person ist, d.h. er also die
Ordnungswidrigkeit nicht begangen § 31a StVZO: (1) Die
Verwaltungsbehörde kann gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder
mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge die
Führung eines Fahrtenbuchs anordnen, wenn die Feststellung eines
Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften
nicht möglich war. Die Verwaltungsbehörde kann ein oder mehrere Ersatzfahrzeug bestimmen.
(2) Der Fahrzeughalter oder sein Beauftragter hat in dem Fahrtenbuch für ein bestimmtes Fahrzeug und für jede einzelne Fahrt
das Fahrtenbuch auf Verlangen jederzeit an dem von der anordnenden Stelle festgelegten Ort zur Prüfung auszuhändigen und es sechs Monate nach Ablauf der Zeit, für die es geführt werden muß, aufzubewahren. Haftungshinweis: Trotz Anwendung größtmöglicher Sorgfalt, Recherche und Kontrolle hinsichtlich der Sicherstellung der inhaltlichen Richtigkeit dieser Informationen kann ich natürlich eventuelle inhaltliche oder rechtliche Fehler nicht ausschließen. Diese Informationen können eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen. Von daher übernehme ich keine Haftung für Schäden, die in Zusammenhang mit der Verwendung dieser Informationen entstehen könnten. |
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