Rechtsanwalt Ralf Kaiser (Bielefeld):

Straftat: Falschaussage und Meineid


zum
Impressum                          zum Kontakt

 

 Strafrecht:
Einführung
Jugendstrafrecht
Strafprozeßordnung
Nebenklage

Beleidigung
Betäubungsmittelstrafrecht
BtMG: Cannabis, Marihuana, Haschisch
Diebstahl
Erpressung
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Falschaussage
Falsche Verdächtigung
Hausfriedensbruch
Körperverletzung
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
Nötigung
Freiheitsberaubung
Bedrohung
Raub
Sexueller Missbrauch
Kinderpornographie
Vergewaltigung
Zuhälterei
Ausbeutung von Prostituierten
Trunkenheit im Straßenverkehr
Tötungsdelikte
Urkundenfälschung
Stalking
Leistungserschleichung
Unfallflucht ("Fahrerflucht")
 
Fernbleiben vom Zivildienst
Betrug (allgemein)
BAföG Betrug
Wohngeld-Betrug
Hartz IV bzw. ALG II - Betrug

 Verkehrsrecht:
Verkehrsunfall
Schadensersatz
Sachschäden
Personenschäden
Bußgeldverfahren
Fahrtenbuchauflage

Forderungseinzug

Abmahnung im Wettbewerbsrecht

 

 

 

 

 

 

Falschaussage bedeutet wahrheitswidrige Kundgabe von Tatsachen gegenüber einer Behörde oder Gericht. Meineid ist, wenn man vor Gericht oder einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört.
Wegen falscher - also nicht mit der Wirklichkeit übereinstimmender - uneidlicher Aussage, die auch in einem Schweigen bestehen kann, können sich Zeugen und Sachverständige strafbar machen, der Beschuldigte darf hingegen falsch aussagen. Eine falsche uneidliche Aussage vor der Polizei oder der Staatsanwaltschaft gibt es nicht.
Falsche uneidliche Falschaussage wird mit 3 Monate - 5 Jahre Freiheitsstrafe und Meineid nicht unter 1 Jahr Freiheitsstrafe bestraft. Meineid ist also ein Verbrechen. Auf eine Vereidigung vor Gericht wird aber meist verzichtet.
Eine falsche Versicherung an Eides Statt wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe bestraft. Eine eidesstattliche Versicherung soll Tatsachen glaubhaft machen und wenn vor einer zur
Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine falsche Versicherung abgegeben wird, macht man sich strafbar.
Von einer Bestrafung wegen falscher uneidlicher Aussage kann das Gericht etwa absehen, wenn die Falschaussage noch rechtzeitig, also vor Schluß der Beweisaufnahme, berichtigt wird.
Auch Verleiten oder Anstiften zu einer Falschaussage ist unter Strafe gestellt, wobei es für ein Verleiten schon ausreicht, wenn der Zeuge z.B. nur beeinflusst wird. Auch eine fahrlässige Falschaussage ist unter Strafe gestellt.

Haftungshinweis: Trotz Anwendung größtmöglicher Sorgfalt, Recherche und Kontrolle hinsichtlich der Sicherstellung der inhaltlichen Richtigkeit dieser Informationen kann ich natürlich eventuelle inhaltliche oder rechtliche Fehler nicht ausschließen. Diese Informationen können eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen. Von daher übernehme ich keine Haftung für Schäden, die in Zusammenhang mit der Verwendung dieser Informationen entstehen könnten.


Copyright(c) 2008 Rechtsanwalt Ralf Kaiser. Alle Rechte vorbehalten.