|
|
Falschaussage
bedeutet wahrheitswidrige Kundgabe von Tatsachen gegenüber einer
Behörde oder Gericht. Meineid ist, wenn man vor Gericht oder einer
anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört. Wegen
falscher - also nicht mit der Wirklichkeit übereinstimmender - uneidlicher
Aussage, die auch in einem Schweigen bestehen kann, können sich
Zeugen und Sachverständige strafbar machen, der Beschuldigte darf
hingegen falsch aussagen. Eine falsche uneidliche Aussage vor der
Polizei oder der Staatsanwaltschaft gibt es nicht. Falsche uneidliche
Falschaussage wird mit 3 Monate - 5 Jahre Freiheitsstrafe und Meineid
nicht unter 1 Jahr Freiheitsstrafe bestraft. Meineid ist also ein
Verbrechen. Auf eine Vereidigung vor Gericht wird aber meist verzichtet. Eine
falsche Versicherung an Eides Statt wird mit Freiheitsstrafe bis
zu 3 Jahren oder Geldstrafe bestraft. Eine eidesstattliche Versicherung
soll Tatsachen glaubhaft machen und wenn vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine
falsche Versicherung abgegeben wird, macht man sich strafbar. Von
einer Bestrafung wegen falscher uneidlicher Aussage kann das Gericht
etwa absehen, wenn die Falschaussage noch rechtzeitig, also vor
Schluß der Beweisaufnahme, berichtigt wird. Auch Verleiten oder
Anstiften zu einer Falschaussage ist unter Strafe gestellt, wobei
es für ein Verleiten schon ausreicht, wenn der Zeuge z.B. nur beeinflusst
wird. Auch eine fahrlässige Falschaussage ist unter Strafe gestellt.
Haftungshinweis: Trotz Anwendung
größtmöglicher Sorgfalt, Recherche und Kontrolle hinsichtlich der
Sicherstellung der inhaltlichen Richtigkeit dieser Informationen
kann ich natürlich eventuelle inhaltliche oder rechtliche Fehler
nicht ausschließen. Diese Informationen können eine individuelle
Rechtsberatung nicht ersetzen. Von daher übernehme ich keine Haftung
für Schäden, die in Zusammenhang mit der Verwendung dieser Informationen
entstehen könnten.
|