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Inkasso -
Forderungseinzug - Mahnung von Forderungen - Mahnverfahren |
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Strafrecht: Verkehrsrecht:
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Nach § 286
III BGB kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, in Zahlungsverzug,
wenn er innerhalb von 30 Tagen nach Zu- Die Rechnung muss ordnungsgemäß gestellt, fällig und diesem auch zugegangen sein. Die Rechnung muss sämtliche erbrachte Leistungen, Nettosumme, Prozentsatz der Mehrwertsteuer, ausgerechneter Mehrwertsteuerbetrag, Bruttosumme, Steuernummer, Rechnungsnummer usw. enthalten. Die
Fälligkeit der Forderung bzw. des Rechnungsbetrages richtet sich
nach dem, was vereinbart wurde, also nach dem Vertrag. Wenn
der Schuldner auf eine fällige Rechnung nicht zahlt, sollte der
Gläubiger den Schuldner erst einmal selbst in Verzug setzen. Dem Gläubiger ist zu empfehlen, mindestens einmal zu mahnen (selbst wenn der Verzug schon auf anderem Wege herbeigeführt worden ist). Denn: Sollte der Gläubiger klagen, bevor er vorher außergerichtlich erfolglos den Betrag angemahnt hat, kann das Ge- richt dem Gläubiger trotz berechtigter Forderung die Prozesskosten auferlegen. Grund: Es bestand keine Notwendigkeit, ohne Mahnung sofort zu klagen, denn der Gläubiger hätte es vorher erst mal auf dem aussergerichtlichen Wege versuchen können. Wenn der Schuldner in Zahlungsverzug ist, kann der Gläubiger Folgeschäden wie z.B. Mahnkosten, Verzugszinsen, Anwalts- kosten etc. von dem Schuldner beanspruchen. Ist
aussergerichtlich erfolglos gemahnt worden, empfiehlt sich das gerichtliche
Mahnverfahren. Das ist ein abgekürztes Gerichts- verfahren, auf
dem man auch ohne normale Klage zu einem Vollstreckungstitel kommen
kann (Vollstreckungsbescheid). Haftungshinweis: Trotz Anwendung größtmöglicher Sorgfalt, Recherche und Kontrolle hinsichtlich der Sicherstellung der inhaltlichen Richtigkeit dieser Informationen kann ich natürlich eventuelle inhaltliche oder rechtliche Fehler nicht ausschließen. Diese Informationen können eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen. Von daher übernehme ich keine Haftung für Schäden, die in Zusammenhang mit der Verwendung dieser Informationen entstehen könnten. |
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