Rechtsanwalt Ralf Kaiser (Bielefeld):

Straftat: Hartz IV Betrug / Arbeitslosengeld II Betrug (ALG II Betrug)


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Die Hartz IV - Maßnahmen sollten viel Geld sparen und Arbeitslose schneller in Lohn und Brot bringen, jedoch sind einige Hartz 4 - Regelungen weder ausgereift noch perfektioniert, so dass Sozialbetrug möglich ist, zumal die Behörden auch nicht alle Hartz IV Empfänger kontrollieren können. Sicher ist die Anzahl der Arbeitslosengeld II (ALG II) - Empfänger, die mogeln, mindestens 5-stellig. Die tatsächlichen Ausgaben für das Arbeitslosengeld II übersteigen bei weitem die ursprünglich dafür eingeplanten Kosten. Hartz 4 kostet zusätzliche Milliarden. Die Hartz IV - Reform ist sicher noch reformbedürftig. Es gibt viele Schlupflöcher, Abzocke ist bei Arbeitslosengeld 2 leicht möglich, denn schließlich sind nur Stichproben möglich.

Hartz IV - Betrug bzw. ALG II - Betrug ist kein Kavaliersdelikt. Die Leistungsträger geben die Fälle, die den Verdacht auf Betrug nahelegen, an die Staatsanwaltschaft ab bzw. erstatten bei dieser Anzeige. Die Staatsanwaltschaft leitet dann ein Ermittlungs- verfahren wegen Betrug nach § 263 StGB ein. Bei Betrug droht Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

Hier einige Konstellationen, wie bei Arbeitslosengeld II betrogen wird:

1. Ein Empfänger von Hartz IV hat im Antrag auf ALG II nicht angegeben, dass er mit seiner Lebensgefährtin in einer
    Bedarfsgemeinschaft lebt. Er hat vielmehr angegeben, dass er keine Lebenspartnerin hat. Tatsächlich kommt seine Lebens-
    gefährtin aber zu einem Teil für die Miete auf. Er muss mit einer Anzeige wegen Betruges rechnen.

2. Ein Empfänger von Hartz IV hat im Antrag auf ALG II angegeben, dass er in einer Wohngemeinschaft ohne finanzielle Unter-
    stützung lebt. Tatsächlich lebt er aber mit seiner Lebensgefährtin in einer Wohnung. Beide stehen als Mieter im Mietvertrag.
    Sie führen jedoch eine eheähnliche Lebensgemeinschaft, was für das Prüfteam der Arbeitsagentur beispielsweise anhand des
    gemeinsamen Schlafzimmers auffällt. Er muss mit einer Anzeige wegen Betruges rechnen.

3. Eine Hartz IV Empfängerin bekommt für sich und ihr Kind Arbeitslosengeld II, obwohl sie Geld vom unterhaltspflichtigen Partner
    unterstützt wird. Sie muss mit einer Anzeige wegen Betruges rechnen, weil sie den Unterhalt nicht angegeben hat.

4. Ein Hartz IV Empfänger bekommt die Miete für seine Wohnung zusammen mit dem ALG II überwiesen, zahlt aber seinerseits
    keine Miete mehr an den Vermieter und verschwindet schließlich spurlos. Er muss mit einer Anzeige wegen Betruges rechnen.

5. Ein Hartz IV Empfänger gibt in seinem Antrag auf Arbeitslosengeld 2 wahrheitswidrig an, kein Vermögen in Geld- oder Anlage-     werten zu besitzen. Er muss mit einer Anzeige wegen Betruges rechnen, wenn das Amt von dem Vermögen erfährt.

6. Ein Hartz IV Empfänger bezieht Arbeitslosengeld II, arbeitet aber zusätzlich schwarz und verdient erheblich. Als den Fahndern
    dieser Umstand bekannt wird, prüfen sie eine Anzeige wegen Betruges bei der Staatsanwaltschaft.

7. Ein aus Nordafrika stammendes Ehepaar bezieht ALG II, obwohl die Ehefrau schon seit längerem wieder in Nordafrika wohnt.
    Der Ehemann hat dies dem Amt nicht angezeigt. Auch dies wird eine Anzeige wegen Betruges zur Folge haben.

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