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Strafrecht: Verkehrsrecht:
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Hausfriedensbruch
bedeutet, wenn Sie in die Wohnung, in die
Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in
abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind,
widerrechtlich eindringen, oder wenn Sie ohne Befugnis darin verweilen, sich
auf die
Aufforderung des Berechtigten nicht entfernen.
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