Rechtsanwalt Ralf Kaiser (Bielefeld):

Straftat: Hausfriedensbruch


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Hausfriedensbruch bedeutet, wenn Sie in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringen, oder wenn Sie ohne Befugnis darin verweilen, sich auf die Aufforderung des Berechtigten nicht entfernen.
Der Strafrahmen liegt bei Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, schwerer Hausfriedensbruch wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Hausfriedensbruch wird nur auf Antrag verfolgt.
Zu beachten ist, dass ein Einverständnis des Berechtigten den Tatbestand des Hausfriedensbruchs ausschließt.

 

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