Rechtsanwalt Ralf Kaiser (Bielefeld):

Straftat: Raub und Räuberische Erpressung


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Raub bedeutet, wenn der Täter mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. Raub bedeutet also Diebstahl unter Anwendung von Gewalt oder Drohungen. Wegnahme also DURCH Gewalt oder Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben, etwa bei einem Raubüberfall.
Bei Handtaschenraub liegt regelmäßig kein Raub vor, da die Handtasche durch schnelles Zugreifen ohne Überwindung eines Widerstands weggenommen wird. Dafür ist aber Diebstahl gegeben.
Raub wird mit nicht unter einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft (= Verbrechen), es sei denn es liegt ein minder schwerer Fall vor.
Der Strafrahmen bei schwerem Raub beginnt ab Freiheitsstrafe von drei Jahren, wenn insbesondere eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug mitgeführt wird, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden.
Der Strafrahmen bei schwerem Raub beginnt ab Freiheitsstrafe von fünf Jahren, wenn insbesondere bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet wird.
Wegen räuberischer Erpressung wird bestraft, wer eine Erpressung durch Gewalt gegen eine Person, oder unter Anwendung von Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben begeht. Räuberische Erpressung wird, wie Raub, mit nicht unter einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft.
Die Rechtsprechung unterscheidet Raub und räuberische Erpressung nach dem äußeren Erscheinungsbild, d.h. wird z.B. eine Sache dem Opfer weggenommen, liegt Raub vor, wird sie vom Opfer herausgegeben, liegt räuberische Erpressung vor. Im Endeffekt liegt die Bestrafung aber im gleichen Rahmen.

 

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