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Straftat:
Leistungserschleichung (Schwarzfahren) |
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Strafrecht: Verkehrsrecht:
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Erschleichen von Leistungen
(§ 265 a I StGB), z.B. Schwarzfahren: Ersttäter
werden oft mit einer Geldstrafe belangt, jedoch ist durch gute Verteidigerarbeit
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