Rechtsanwalt Ralf Kaiser (Bielefeld):

Filesharing im Internet ; Peer-to-Peer Tauschbörsen / Netzwerke

Sharehoster / One-Click-Hoster / Filehoster / Streamhoster

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Über Filesharing im Internet beschaffen sich viele Leute bis heute urheberrechtlich geschützte Film- und Musikwerke illegal, etwa über P2P Netzwerke / Tauschbörsen wie BitTorrent, eMule, eDonkey, Gnutella oder Kazaa, laden diese auf ihren Computer und stellen diese durch Upload (Hochladen) in den meisten Fällen wieder wissentlich oder unwissentlich illegal zum Download (Herunterladen) anderen Nutzern wieder zur Verfügung. Das heisst im Klartext: Diese Peer-to-Peer-Tauschbörsen (P2P) können nur dann richtig funktionieren, wenn Dateien, die gerade von einem anderen "Peer" (Der Computer des jeweiligen Users ist also gleichzeitig Server und Client) heruntergeladen / gedownloaded werden, gleichzeitig automatisch anderen Usern bzw. Peers wieder zum Download zur Verfüfung gestellt werden. Download bedeutet also meistens gleichzeitig Upload, was viele User nicht wissen und sich "wundern", dass sie ein paar Monate später Post von Abmahnkanzleien erhalten, die ihnen den Upload urheberrechtlich geschützter Werke vorhalten.

Im Bereich des Filesharing gibt es neben diesen im Vorabsatz erwähnten Peer-to-Peer-Netzwerken / -Tauschbörsen (P2P) auch noch die sogenannten Sharehoster (z.B. Rapidshare), über die Dateien auf Servern des Sharehosters hochgeladen und diese wiederum von anderen Usern heruntergeladen werden können. Der Uploader bekommt nach dem Upload einer Datei vom Sharehoster einen Link zugeteilt, den er dann z.B. auch Dritten bekanntgeben kann, die die Datei dann downloaden können.

Das Streaming ist eine weitere Möglichkeit, mit dem sich viele Menschen heutzutage Musik und Filme im Internet anhören bzw. anschauen. Unter fortwährendem Datenfluss und temporärer Zwischenspeicherung ist dann z.B. ein Film im Stream anschaubar. Der Streamhoster (meist mit der Domainendung für Länder (ccTLD) ".to" - das steht für das Pazifik-Königreich Tonga) stellt also den jeweiligen Stream über einen Link bereit. Da diese Streamhoster in den allermeisten Fällen aber keine "Suchen" - Funktion haben, werden diese Links (bei Filmen) etwa auf sog. Video-on-Demand-Webseiten zusammengestellt. Die bekannteste dieser Webseiten war "Kino.to", die Filme, Serien und Dokumentationen kostenlos zum Abruf bereit hielt. Seit dem 08.06.2011 ist  "Kino.to" nicht mehr aufrufbar, nachdem die Polizei die Macher von "Kino.to" größtenteils verhaften konnte.

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