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Filesharing im Internet ; Peer-to-Peer Tauschbörsen / Netzwerke Sharehoster /
One-Click-Hoster / Filehoster / Streamhoster |
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Strafrecht: Verkehrsrecht:
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Über
Filesharing im Internet beschaffen sich viele Leute bis heute
urheberrechtlich geschützte Film- und Musikwerke illegal, etwa über
P2P Netzwerke / Tauschbörsen wie BitTorrent, eMule, eDonkey, Gnutella
oder
Kazaa, laden diese auf ihren Computer und stellen diese durch Upload
(Hochladen) in den meisten
Fällen wieder wissentlich oder unwissentlich illegal zum Download
(Herunterladen)
anderen Nutzern wieder zur Verfügung. Das heisst im Klartext: Diese
Peer-to-Peer-Tauschbörsen (P2P) können nur dann richtig funktionieren,
wenn Dateien, die gerade von einem anderen "Peer" (Der
Computer des jeweiligen Users ist also gleichzeitig Server und Client)
heruntergeladen / gedownloaded werden, gleichzeitig automatisch
anderen Usern bzw. Peers wieder zum Download zur Verfüfung gestellt
werden. Download bedeutet also meistens gleichzeitig Upload, was
viele User nicht wissen und sich "wundern", dass sie ein
paar Monate später Post von Abmahnkanzleien erhalten, die ihnen
den Upload urheberrechtlich geschützter Werke vorhalten. Haftungshinweis: Trotz Anwendung größtmöglicher Sorgfalt, Recherche und Kontrolle hinsichtlich der Sicherstellung der inhaltlichen Richtigkeit dieser Informationen kann ich natürlich eventuelle inhaltliche oder rechtliche Fehler nicht ausschließen. Diese Informationen können eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen. Von daher übernehme ich keine Haftung für Schäden, die in Zusammenhang mit der Verwendung dieser Informationen entstehen könnten. |
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