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Strafrecht
& Strafverteidigung & Der Strafverteidiger |
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Verkehrsrecht:
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Tätigkeit des Strafverteidigers für den Beschuldigten im Strafverfahren, Rechte des Beschuldigten Der
Strafverteidiger kann Akteneinsicht für den Beschuldigten beantragen, wenn er
eine Vorladung zum Vernehmungstermin - etwa bei der Polizei in Bielefeld
- bekommen hat.
Diese Beschuldigtenvernehmung kann abgesagt werden, so dass der
weitere Schriftverkehr zwischen Strafverteidiger und Staatsanwalt (etwa
der Staatsanwaltschaft Bielefeld)
abgewickelt wird. So kann der Beschuldigte nicht Gefahr laufen,
dass er was sagt, das gegen ihn verwendet werden könnte, denn die
Polizei ist in Sachen Vernehmung sehr gewieft und geschult. Im Zweifel
sollte der Beschuldigte lieber schweigen, um sich nicht um Kopf
und Kragen zu reden. Durch die Aussageverweigerung entstehen dem
Beschuldigten auch keine rechtlichen Nachteile. Der
sog. Anfangsverdacht begründet den Beginn der staatsanwaltschaftlichen
Ermittlungen, wenn Tatsachen oder Indizien auf eine Straftat hindeuten.
Diese Ermittlungen können durch Strafanzeige, Strafantrag oder amtliche
Wahrnehmung veranlasst worden sein. Die Ermittlungen können bestehen
in Zeugenvernehmung, Spurensicherung, Vernehmung des Beschuldigten
etc.. Wenn Beamte Sie aufsuchen sollten, klären Sie bitte zunächst, ob Sie als Zeuge oder Beschuldigter vernommen werden sollen. Nomalerweise erfolgen Vorladungen zur Polizei aber schriftlich. Sollten Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen, sind Sie dennoch verpflichtet, Ihre Personalien anzugeben. Sollten Sie sich äußern, wird das von den Beamten zu Protokoll genommen und später für oder gegen Sie verwendet werden. Daher ist es ja auch ratsam, möglichst bevor was gesagt wird, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Sollten Sie als Beschuldigter vor der Vernehmung nicht über Ihre Rechte als Beschuldigter belehrt worden sein, besteht im Nachhinein aber ein Beweisverwertungsverbot. Gang des Strafverfahrens Bei
einem Anfangsverdacht ermittelt die Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft
("Herrin des Ermittlungsverfahrens"),
quasi als "verlängerter Arm". In diesem Ermittlungsverfahren
wird der Beschuldigte in der Regel von der Polizei zur Beschuldigten-
vernehmung
geladen. Der Kontakt von Polizei zum Beschuldigten wird
unterbrochen, sobald der Verteidiger der Polizei und Staatsanwaltschaft
dessen Verteidigung anzeigt, den Vernehmungstermin für ihn absagt
und die Polizei darum bittet, die Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft
weiterzuleiten (wenn die Ermittlungen beendet sind). Wenn das Verfahren nicht bereits eingestellt wurde, übermittelt die Staatsanwaltschaft dem Gericht die Anklage oder den Strafbefehl, so daß der Mandant nunmehr nicht mehr Beschuldigter, sondern im nun beginnenden Zwischenverfahren Angeschuldigter einer Straftat ist. Das Gericht stellt dem Verteidiger und dem Mandanten die Anklage zu. Der Verteidiger hat nun die Möglichkeit, noch Einwände gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens geltend zu machen, etwa durch Vorbringen weiterer Tatsachen oder Beweismittel. Wenn die Anklage der Staatsanwaltschaft zur Hauptverhandlung zugelassen wird und das Hauptverfahren eröffnet ist, findet eine Hauptverhandlung statt, an deren Schluß das Urteil ergeht. Dann sind noch Rechtsmittel möglich. Pflichtverteidigung, Anwaltskosten, Rechtsschutzversicherung Ein
Rechtsanwalt ist oft nicht billig, jedoch lohnt sich in den meisten
Fällen das investierte Geld, wenn Sie sich bewusst werden, dass Sie
damit vielleicht einer Vorstrafe entgehen und sich ungehindert bewerben
können oder selbst bei Hinzurechnung der Anwaltskosten insg. noch
sparen, weil z.B. die Geldstrafe oder die Geldauflage wesentlich
geringer ausfällt als ohne Verteidigung. Haftungshinweis: Trotz Anwendung größtmöglicher Sorgfalt, Recherche und Kontrolle hinsichtlich der Sicherstellung der inhaltlichen Richtigkeit dieser Informationen kann ich natürlich eventuelle inhaltliche oder rechtliche Fehler nicht ausschließen. Diese Informationen können eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen. Von daher übernehme ich keine Haftung für Schäden, die in Zusammenhang mit der Verwendung dieser Informationen entstehen könnten. |
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