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Straftat:
Trunkenheit im Straßenverkehr |
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Strafrecht: Verkehrsrecht:
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Bei Trunkenheit
im Strassenverkehr muß man zuvörderst an zwei Delikte denken: Gefährdung
des Strassenverkehrs lautet im groben, dass wer im Straßenverkehr
beispielsweise ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses
alkoholischer Getränke oder anderer berauschender
Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von
bedeutendem Wert gefährdet, mit Frei- heitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft wird. Trunkenheit im Strassenverkehr lautet, wer im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft wird, wenn die Tat nicht in § 315 a oder § 315 c mit Strafe bedroht ist. Bestraft wird auch, wer die Tat fahrlässig begeht. Wenn Sie Ersttäter sind, werden Sie erfahrungsgemäß mit einer Geldstrafe ab 30 Tagessätzen und einer Führerscheinsperrfrist ab 6 Monaten bestraft, als Zweittäter schon ab 60 Tagessätzen und ab 12 Monate Führerscheinentzug, wobei es wiederum darauf ankommt, in welcher Zeitspanne man rückfällig geworden ist. Je länger die Zeitspanne, desto geringer die Strafe. Bei weiteren Rückfälligkeiten werden massivere Geldstrafen (auch Freiheitsstrafe auf Bewährung) und noch längerer Führerscheinentzug verhängt. Es kommt auch darauf an, ob die Tat fahrlässig oder vorsätzlich begangen wurde und wie hoch die BAK war. Absolute
Fahruntüchtigkeit liegt ab 1,1 ‰ unwiderleglich vor. Der Führerschein
muß abgegeben werden. Wenn 1,6 ‰ festgestellt worden sind, hängt die Wiedererteilung des Führerscheins von dem Bestehen einer MPU (Medizinisch- Psychologische-Untersuchung) ab. Eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit liegt regelmäßig ab 2,0 ‰ vor, ab 3,0 ‰ BAK wird in der Regel Schuldunfähigkeit angenommen. Das alles prüft das Gericht. Liegt eine solche vor, wird zwar nicht wegen Trunkenheitsfahrt bestraft, aber wegen Vollrauschs, was ebenfalls die Entziehung der Fahrerlaubnis zur Folge haben kann. Haftungshinweis: Trotz Anwendung größtmöglicher Sorgfalt, Recherche und Kontrolle hinsichtlich der Sicherstellung der inhaltlichen Richtigkeit dieser Informationen kann ich natürlich eventuelle inhaltliche oder rechtliche Fehler nicht ausschließen. Diese Informationen können eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen. Von daher übernehme ich keine Haftung für Schäden, die in Zusammenhang mit der Verwendung dieser Informationen entstehen könnten. |
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