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Wenn
ein Verkehrsunfall passiert ist, sollten Sie nicht nur Verletzten
Hilfe leisten, sondern auch an etwaige Schadensersatz- ansprüche
denken, die es am Verkehrsunfallort zu sichern gilt. Als Unfallbeteiligter,
selbst wenn Ihre Unfallbeteiligung möglich erscheint, sind Sie verpflichtet,
vorerst am Verkehrsunfallort zu bleiben. Es gilt, die Unfallstelle
abzusichern und die Stellung der beteiligten Fahrzeuge nicht zu
verändern. Verletzten ist Erste Hilfe zu leisten, denn ansonsten
können Sie wegen unterlassener Hilfeleistung belangt werden. Die
Polizei sollte - erst Recht bei Personenschaden - hinzugezogen werden,
es sei denn es handelt sich um Bagatellschäden. Wenn Sie die
Polizei unter 110 verständigen, sollten Sie sagen, wo der Unfall
passiert ist, was passiert ist, wie viele Verletzte es gibt, wer
Sie sind und dann auf Rückfragen warten. Wenn Rettungskräfte, Krankenwagen,
Notarzt usw. nicht schon längst ver - ständigt sind, macht das
die Polizei. Bei Bagatellschäden ist es ratsam, ein Unfallprotokoll
auszufüllen, wenn der Unfallgegner damit auch einverstanden ist.
Dafür gibt es im übrigen auch Formulare etwa von Ihrer KFZ -
Haftpflichtversicherung. Wenn die Polizei kommt, haben Sie ein
Aussageverweigerungsrecht, d.h. machen Sie besser keine Angaben
zum Unfallhergang, denn wenn Sie schweigen, haben Sie später jedenfalls
nicht mehr Nachteile, als wenn Sie reden oder gar lügen. Desweiteren
tauschen Sie Personalien und KFZ - Haftpflichtversicherung(sscheinnummer)
mit dem Unfallgegner aus, erst Recht, wenn die Polizei nicht verständigt
wird. Wenn der Unfallgegner sich weigert, Ihnen seine KFZ - Haftpflichtversicherung
zu nennen, erfragen Sie diese einfach beim Zentralruf der Autoversicherer
über das Kennzeichen des Unfallgegners. Und
noch was: Vertrauen Sie niemals dem Unfallgegner ! Auch wenn dieser
Ihnen gegenüber am Unfallort seine Schuld redselig eingestehen sollte
und sagt, er oder seine KFZ - Haftpflichtversicherung würde den
Schaden in den nächsten Tagen begleichen, lassen Sie sich auf keinen
Fall dazu bewegen, auf die Sicherung der Beweismittel zu verzichten,
denn wenn der Unfallgegner schließlich zu Hause ist, kann er
es sich schon wieder anders überlegt haben und wegen eines Unfallschadens
gegen Sie vorgehen wollen. Auch unterschreiben Sie selbst bitte
kein Schuldeingeständnis am Unfallort !
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