Rechtsanwalt Ralf Kaiser (Bielefeld):

Verkehrsrecht: Verkehrsunfall


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Wenn ein Verkehrsunfall passiert ist, sollten Sie nicht nur Verletzten Hilfe leisten, sondern auch an etwaige Schadensersatz- ansprüche denken, die es am Verkehrsunfallort zu sichern gilt. Als Unfallbeteiligter, selbst wenn Ihre Unfallbeteiligung möglich erscheint, sind Sie verpflichtet, vorerst am Verkehrsunfallort zu bleiben. Es gilt, die Unfallstelle abzusichern und die Stellung der beteiligten Fahrzeuge nicht zu verändern. Verletzten ist Erste Hilfe zu leisten, denn ansonsten können Sie wegen unterlassener
Hilfeleistung belangt werden.
Die Polizei sollte - erst Recht bei Personenschaden - hinzugezogen werden, es sei denn es handelt sich um Bagatellschäden.
Wenn Sie die Polizei unter 110 verständigen, sollten Sie sagen, wo der Unfall passiert ist, was passiert ist, wie viele Verletzte es gibt, wer Sie sind und dann auf Rückfragen warten. Wenn Rettungskräfte, Krankenwagen, Notarzt usw. nicht schon längst ver -
ständigt sind, macht das die Polizei.
Bei Bagatellschäden ist es ratsam, ein Unfallprotokoll auszufüllen, wenn der Unfallgegner damit auch einverstanden ist. Dafür gibt
es im übrigen auch Formulare etwa von Ihrer KFZ - Haftpflichtversicherung.
Wenn die Polizei kommt, haben Sie ein Aussageverweigerungsrecht, d.h. machen Sie besser keine Angaben zum Unfallhergang, denn wenn Sie schweigen, haben Sie später jedenfalls nicht mehr Nachteile, als wenn Sie reden oder gar lügen.
Desweiteren tauschen Sie Personalien und KFZ - Haftpflichtversicherung(sscheinnummer) mit dem Unfallgegner aus, erst Recht, wenn die Polizei nicht verständigt wird. Wenn der Unfallgegner sich weigert, Ihnen seine KFZ - Haftpflichtversicherung zu nennen, erfragen Sie diese einfach beim Zentralruf der Autoversicherer über das Kennzeichen des Unfallgegners.

Und noch was: Vertrauen Sie niemals dem Unfallgegner ! Auch wenn dieser Ihnen gegenüber am Unfallort seine Schuld redselig eingestehen sollte und sagt, er oder seine KFZ - Haftpflichtversicherung würde den Schaden in den nächsten Tagen begleichen, lassen Sie sich auf keinen Fall dazu bewegen, auf die Sicherung der Beweismittel zu verzichten, denn wenn der Unfallgegner
schließlich zu Hause ist, kann er es sich schon wieder anders überlegt haben und wegen eines Unfallschadens gegen Sie vorgehen wollen. Auch unterschreiben Sie selbst bitte kein Schuldeingeständnis am Unfallort !

Haftungshinweis: Trotz Anwendung größtmöglicher Sorgfalt, Recherche und Kontrolle hinsichtlich der Sicherstellung der inhaltlichen Richtigkeit dieser Informationen kann ich natürlich eventuelle inhaltliche oder rechtliche Fehler nicht ausschließen. Diese Informationen können eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen. Von daher übernehme ich keine Haftung für Schäden, die in Zusammenhang mit der Verwendung dieser Informationen entstehen könnten.


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