Rechtsanwalt Ralf Kaiser (Bielefeld):

Verkehrsrecht: Schadensersatzansprüche nach Verkehrsunfall - hier: Personenschäden


zum
Impressum                          zum Kontakt

 

 Strafrecht:
Einführung
Jugendstrafrecht
Strafprozeßordnung
Nebenklage

Beleidigung
Betäubungsmittelstrafrecht
BtMG: Cannabis, Marihuana, Haschisch
Diebstahl
Erpressung
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Falschaussage
Falsche Verdächtigung
Hausfriedensbruch
Körperverletzung
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
Nötigung
Freiheitsberaubung
Bedrohung
Raub
Sexueller Missbrauch
Kinderpornographie
Vergewaltigung
Zuhälterei
Ausbeutung von Prostituierten
Trunkenheit im Straßenverkehr
Tötungsdelikte
Urkundenfälschung
Stalking
Leistungserschleichung
Unfallflucht ("Fahrerflucht")
 
Fernbleiben vom Zivildienst
Betrug (allgemein)
BAföG Betrug
Wohngeld-Betrug
Hartz IV bzw. ALG II - Betrug

 Verkehrsrecht:
Verkehrsunfall
Schadensersatz
Sachschäden
Personenschäden
Bußgeldverfahren
Fahrtenbuchauflage

Forderungseinzug

Abmahnung im Wettbewerbsrecht

 

 

 

 

 

 

Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls sollten Sie nicht nur bei Sachschäden, sondern erst Recht bei Personenschäden einen
Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen, zumal, sollten Sie zu 100 % obsiegen, Ihre Anwalts- und
Gerichtskosten der Unfallgegner bzw. dessen KFZ - Haftpflichtversicherung zu übernehmen verpflichtet ist.
Zu nennen sind bei den Personenschäden zuerst einmal Arztkosten, Krankentransportkosten und Heilbehandlungskosten. Wenn
Sie zu den Nichtselbständigen zählen, übernimmt diese Kosten in aller Regel Ihre Krankenversicherung. Im Rahmen des gesetz -
lichen Forderungsübergangs ist dann aber die Krankenversicherung bzw. Sozialversicherung Inhaber dieser eben erwähnten
Ersatzansprüche, die sie dann gegenüber dem Unfallverursacher einfordern kann. Von der Sozialversicherungspflicht befreite
Unfallgeschädigte (etwa Selbständige) müssen sich um diese Personenschäden selbst kümmern.
Wenn Sie als Arbeitnehmer von Ihrem Arbeitgeber Lohnfortzahlung bekommen, kann der Arbeitgeber wiederum diesen ihm ent -
stehenden Schaden beim Unfallverursacher anmelden, da insoweit auch wieder ein Forderungsübergang erfolgt ist.
Selbständige können selbstverständlich auch ihren Verdienstausfallschaden direkt beim Unfallgegner geltend machen.
Bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsfähigkeitsminderung muss der Schädiger Ihnen als durch den Verkehrsunfall
Geschädigten eine
Erwerbsunfähigkeitsrente, Erwerbsminderungsrente oder ggfs. eine Abfindung zahlen.
Im Falle von Verletzungen, die irgendwann einmal zu jetzt noch nicht absehbaren oder bezifferbaren Folgeschäden führen können,
kann man im Rahmen der Klage zusätzlich dahingehend einen Feststellungsantrag stellen, dass der Schädiger bzw. dessen
KFZ - Haftpflichtversicherung auch für solche Folgeschäden dem Grunde nach einzutreten hat, die zum heutigen Zeitpunkt noch
nicht überschaubar sind.
Dass auch desweiteren Schmerzensgeld beansprucht werden kann, bedarf hier keiner weiteren Erörterung.
Falls der- oder diejenige, der / die im Rahmen einer Ehe oder Partnerschaft den Haushalt erledigt hat, geschädigt wird, besteht
auch ein Anspruch auf Ersatz der Kosten, die für eine Haushaltskraft aufgewendet werden muß (Haushaltsführungsschaden).
Wenn z.B. der Ernährer einer Familie bei einem Verkehrsunfall getötet wird und dieser gegenüber Familienangehörigen unterhalts- verpflichtet war, haben diese unterhaltsberechtigten Hinterbliebenen Anspruch auf Zahlung einer Hinterbliebenenrente.

Haftungshinweis: Trotz Anwendung größtmöglicher Sorgfalt, Recherche und Kontrolle hinsichtlich der Sicherstellung der inhaltlichen Richtigkeit dieser Informationen kann ich natürlich eventuelle inhaltliche oder rechtliche Fehler nicht ausschließen. Diese Informationen können eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen. Von daher übernehme ich keine Haftung für Schäden, die in Zusammenhang mit der Verwendung dieser Informationen entstehen könnten.


Copyright(c) 2008 Rechtsanwalt Ralf Kaiser. Alle Rechte vorbehalten.