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Als
Geschädigter eines Verkehrsunfalls sollten Sie nicht nur bei Sachschäden,
sondern erst Recht bei Personenschäden einen Rechtsanwalt mit
der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen, zumal, sollten Sie
zu 100 % obsiegen, Ihre Anwalts- und Gerichtskosten der Unfallgegner
bzw. dessen KFZ - Haftpflichtversicherung zu übernehmen verpflichtet
ist. Zu nennen sind bei den Personenschäden zuerst einmal Arztkosten,
Krankentransportkosten und Heilbehandlungskosten. Wenn Sie zu
den Nichtselbständigen zählen, übernimmt diese Kosten in aller Regel
Ihre Krankenversicherung. Im Rahmen des gesetz - lichen Forderungsübergangs
ist dann aber die Krankenversicherung bzw. Sozialversicherung Inhaber
dieser eben erwähnten Ersatzansprüche, die sie dann gegenüber
dem Unfallverursacher einfordern kann. Von der Sozialversicherungspflicht
befreite Unfallgeschädigte (etwa Selbständige) müssen sich um
diese Personenschäden selbst kümmern. Wenn Sie als Arbeitnehmer
von Ihrem Arbeitgeber Lohnfortzahlung bekommen, kann der Arbeitgeber
wiederum diesen ihm ent - stehenden Schaden beim Unfallverursacher
anmelden, da insoweit auch wieder ein Forderungsübergang erfolgt
ist. Selbständige können selbstverständlich auch ihren Verdienstausfallschaden
direkt beim Unfallgegner geltend machen. Bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit
oder Erwerbsfähigkeitsminderung muss der Schädiger Ihnen als durch
den Verkehrsunfall Geschädigten eine Erwerbsunfähigkeitsrente,
Erwerbsminderungsrente oder ggfs.
eine Abfindung zahlen. Im Falle von Verletzungen, die irgendwann
einmal zu jetzt noch nicht absehbaren oder bezifferbaren Folgeschäden
führen können, kann man im Rahmen der Klage zusätzlich dahingehend
einen Feststellungsantrag stellen, dass der Schädiger bzw. dessen KFZ
- Haftpflichtversicherung auch für solche Folgeschäden dem Grunde
nach einzutreten hat, die zum heutigen Zeitpunkt noch nicht überschaubar
sind. Dass auch desweiteren Schmerzensgeld beansprucht werden
kann, bedarf hier keiner weiteren Erörterung. Falls der- oder
diejenige, der / die im Rahmen einer Ehe oder Partnerschaft den
Haushalt erledigt hat, geschädigt wird, besteht auch ein Anspruch
auf Ersatz der Kosten, die für eine Haushaltskraft aufgewendet werden
muß (Haushaltsführungsschaden). Wenn z.B. der Ernährer einer
Familie bei einem Verkehrsunfall getötet wird und dieser gegenüber
Familienangehörigen unterhalts- verpflichtet war, haben diese unterhaltsberechtigten
Hinterbliebenen Anspruch auf Zahlung einer Hinterbliebenenrente.
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