Strafverteidiger
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33619 Bielefeld
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Straftat: Betrug
Gesetzesnorm des Betruges (§ 263 StGB): "Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Der Tatbestand des Betruges hat also folgende Komponenten:
objektiv:
Täuschung = jede intellektuelle Einwirkung auf das Vorstellungsbild eines anderen mit dem Ziel der Irreführung über Tatsachen
dadurch:
Erregung eines Irrtums beim Geschädigten = jede Fehlvorstellung über die Tatsachen, die Gegenstand der Täuschung waren
dadurch:
Vermögensverfügung = jedes Tun, Dulden, Unterlassen des Getäuschten, das bei ihm oder einem ihm nahestehenden Vermö-
gen zu einer Vermögensminderung oder einer dieser gleichstehenden konkreten Vermögensgefährdung führt
dadurch:
Vermögensschaden = Vergleich vor und nach der Vermögensverfügung ergibt, dass die Vermögensminderung nicht durch ein
vermögenswertes Äquivalent ausgeglichen wurde
subjektiv: Vorsatz + Bereicherungsabsicht zu eigenen Gunsten bzw. zugunsten Dritter + Rechtswidrigkeit der erstr. Bereicherung
Der Strafrahmen bei Betrug liegt bei bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, in besonders schweren Fällen sogar bei 6 Monaten bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe (z.B. bei gewerbsmäßigem Betrug oder als Mitglied einer Bande).
Betrugsarten (z.T. aus dem "Volksmund") z.B.:
Eingehungsbetrug (z.B. wenn Sie eine Leistung in Anspruch nehmen und bereits bei Vertragsschluss wissen, dass Sie nicht zahlen können), Erfüllungsbetrug, Prozessbetrug (durch Täuschung eines Prozessbeteiligten erlässt das Gericht ein falsches Urteil, mit dessen Titel er vollstrecken könnte), Computerbetrug, Ebay Betrug, Subventionsbetrug, Trickbetrug, Scheckbetrug, Sachbetrug, BaföG Betrug, Wohngeldbetrug, Hartz 4 Betrug, Anstellungsbetrug, Versicherungsbetrug, Zechbetrug, Kreditbetrug, Sozialleistungsbetrug, Arbeitslosengeldbetrug (wenn z.B. ein Empfänger von Arbeitslosengeld der Bundesagentur für Arbeit nicht angezeigt hat, dass er bezahlte Arbeit gefunden hat)
In einer arglistigen Täuschung bei Vertragsschluss (z.B. Täuschung über die Unfallfreiheit eines Gebrauchtwagens) kann oft auch tatbestandsmäßig ein Betrug liegen.
Der Tatbestand des Betruges hat also folgende Komponenten:
objektiv:
Täuschung = jede intellektuelle Einwirkung auf das Vorstellungsbild eines anderen mit dem Ziel der Irreführung über Tatsachen
dadurch:
Erregung eines Irrtums beim Geschädigten = jede Fehlvorstellung über die Tatsachen, die Gegenstand der Täuschung waren
dadurch:
Vermögensverfügung = jedes Tun, Dulden, Unterlassen des Getäuschten, das bei ihm oder einem ihm nahestehenden Vermö-
gen zu einer Vermögensminderung oder einer dieser gleichstehenden konkreten Vermögensgefährdung führt
dadurch:
Vermögensschaden = Vergleich vor und nach der Vermögensverfügung ergibt, dass die Vermögensminderung nicht durch ein
vermögenswertes Äquivalent ausgeglichen wurde
subjektiv: Vorsatz + Bereicherungsabsicht zu eigenen Gunsten bzw. zugunsten Dritter + Rechtswidrigkeit der erstr. Bereicherung
Der Strafrahmen bei Betrug liegt bei bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, in besonders schweren Fällen sogar bei 6 Monaten bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe (z.B. bei gewerbsmäßigem Betrug oder als Mitglied einer Bande).
Betrugsarten (z.T. aus dem "Volksmund") z.B.:
Eingehungsbetrug (z.B. wenn Sie eine Leistung in Anspruch nehmen und bereits bei Vertragsschluss wissen, dass Sie nicht zahlen können), Erfüllungsbetrug, Prozessbetrug (durch Täuschung eines Prozessbeteiligten erlässt das Gericht ein falsches Urteil, mit dessen Titel er vollstrecken könnte), Computerbetrug, Ebay Betrug, Subventionsbetrug, Trickbetrug, Scheckbetrug, Sachbetrug, BaföG Betrug, Wohngeldbetrug, Hartz 4 Betrug, Anstellungsbetrug, Versicherungsbetrug, Zechbetrug, Kreditbetrug, Sozialleistungsbetrug, Arbeitslosengeldbetrug (wenn z.B. ein Empfänger von Arbeitslosengeld der Bundesagentur für Arbeit nicht angezeigt hat, dass er bezahlte Arbeit gefunden hat)
In einer arglistigen Täuschung bei Vertragsschluss (z.B. Täuschung über die Unfallfreiheit eines Gebrauchtwagens) kann oft auch tatbestandsmäßig ein Betrug liegen.