Strafverteidiger

Ich unterstütze Sie in allen Fragen der Strafverteidigung.

RA Kaiser
Wertherstraße 269
33619 Bielefeld

Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

Betäubungsmittelgesetz – Rechtsanwalt für BtMG-Delikte

Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ist das zentrale Bundesgesetz in Deutschland, das den Umgang mit Betäubungsmitteln regelt. Für Betroffene ist das BtMG besonders relevant, wenn es um den Vorwurf des Drogenbesitzes, Drogenhandels oder der Einfuhr von Betäubungsmitteln geht. Ein erfahrener Strafverteidiger aus Bielefeld für das Betäubungsmittelgesetz kann in solchen Fällen entscheidend zur Wahrung Ihrer Rechte beitragen.

Was regelt das Betäubungsmittelgesetz?

Das BtMG bestimmt, welche Stoffe als Betäubungsmittel gelten und unter welchen Bedingungen sie hergestellt, verschrieben oder besessen werden dürfen. Die konkreten Stoffe sind in den Anlagen I bis III des Gesetzes aufgeführt (§ 1 Abs. 1 BtMG):

  • Anlage I: nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel (z. B. LSD, Heroin) – Handel und Abgabe verboten

  • Anlage II: verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Stoffe (z. B. Cocablätter) – Handel erlaubt, Abgabe verboten

  • Anlage III: verkehrs- und verschreibungsfähige Betäubungsmittel (z. B. Morphin) – Abgabe nur auf BtM-Rezept

Diese Regelungen sind für Ermittlungs- und Strafverfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz von zentraler Bedeutung.

Verwaltung und Kontrolle von Betäubungsmitteln

Das BtMG gehört formal zu den Verwaltungsgesetzen, da es den ordnungsgemäßen Verkehr mit Betäubungsmitteln regelt – von der Herstellung über die Ein- und Ausfuhr bis hin zur Abgabe. Zuständig für Genehmigungen ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Neben verwaltungsrechtlichen Vorschriften enthält das Betäubungsmittelgesetz aber auch strafrechtliche Bestimmungen, die im Ermittlungsalltag beispielsweise der Staatsanwaltschaft Bielefeld häufig Anwendung finden. Verstöße werden regelmäßig über die §§ 29 ff. BtMG verfolgt.

Strafvorschriften im Betäubungsmittelgesetz

Die häufigsten Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz sind in § 29 BtMG geregelt. Strafbar sind insbesondere:

  • Anbau, Herstellung oder Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • Einfuhr oder Ausfuhr ohne Genehmigung

  • Erwerb, Besitz oder Veräußerung

  • Abgabe an Dritte oder Minderjährige

  • Unerlaubtes Verschreiben oder Verabreichen

Bei einem einfachen Verstoß gegen § 29 BtMG droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. In besonders schweren Fällen – etwa beim gewerbsmäßigen Drogenhandel, bandenmäßigen Handel oder bei Abgabe an Minderjährige – können bis zu 15 Jahre Haft verhängt werden (§§ 29a, 30, 30a BtMG).

Ein Rechtsanwalt für Betäubungsmittelgesetz in Bielefeld prüft, ob beispielsweise geringe Mengen, fehlender Vorsatz oder Verfahrensfehler zur Einstellung des Verfahrens führen können.

Cannabis und BtMG – aktuelle Rechtslage

Bis zum 31. März 2024 unterfiel Cannabis dem Betäubungsmittelgesetz. Seit dem 1. April 2024 gilt jedoch das neue Konsumcannabisgesetz (KCanG) sowie das Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG). Cannabis wurde damit aus dem BtMG entfernt.

Dennoch können ältere Verfahren, etwa wegen Besitzes oder Anbaus von Cannabis vor Inkrafttreten der Reform, weiterhin nach dem BtMG verfolgt werden. Gerade hier ist eine erfahrene Strafverteidigung wichtig, um die neuen Rechtsänderungen zugunsten des Mandanten zu nutzen.

Medizinische Verwendung von Betäubungsmitteln

Viele Betäubungsmittel haben trotz ihres Suchtpotenzials eine medizinische Bedeutung. Morphin, Fentanyl oder Methadon werden z. B. bei starken chronischen Schmerzen, Krebserkrankungen oder Operationen eingesetzt.
Die Abgabe erfolgt ausschließlich nach der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV).

Ein Verstoß gegen die Vorschriften – etwa fehlerhafte Verschreibung oder unzulässige Weitergabe – kann auch für Ärzte oder Apotheker zu Strafverfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz führen.

Verteidigung im Betäubungsmittelstrafrecht Bielefeld

Das Betäubungsmittelstrafrecht zählt zu den komplexesten Bereichen des deutschen Strafrechts. Ermittlungsverfahren werden häufig durch Telefonüberwachung, Hausdurchsuchungen oder verdeckte Ermittler vorbereitet.

Ein spezialisierter Rechtsanwalt für das Betäubungsmittelgesetz in Bielefeld weiß, welche Verteidigungsstrategien sinnvoll sind – etwa bei:

  • Besitz geringer Mengen zum Eigenverbrauch

  • Mitwirkung an Drogendelikten ohne Tatherrschaft

  • Verfahrensfehlern bei Durchsuchung oder Vernehmung

  • Grenz- und Einfuhrdelikten

Erfahrene Strafverteidiger können oft bereits im Ermittlungsverfahren erreichen, dass das Verfahren eingestellt oder die Strafe erheblich reduziert wird.

Fazit – Betäubungsmittelgesetz

Das Betäubungsmittelgesetz betrifft nicht nur Drogenkonsumenten, sondern auch Ärzte, Apotheker, Logistikunternehmen und andere Berufsgruppen. Verstöße gegen das BtMG können schwerwiegende Konsequenzen haben – von Geldstrafen über Haft bis hin zu Berufsverboten.

Wer in Bielefeld mit einem Verfahren nach dem BtMG konfrontiert ist, sollte sofort rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Ein erfahrener Strafverteidiger für Betäubungsmittelrecht in Bielefeld berät, schützt Ihre Rechte und entwickelt eine gezielte Verteidigungsstrategie.

Kontaktieren Sie mich

Telefon: 0521 / 89 499 844
Fax: 0521 / 89 499 845
Mobil: 0175 / 87 111 54
Email: RARK@gmx.de

Meine Rechtsgebiete

Meine Philosophie

"In vielen Dingen des täglichen Lebens setze ich weniger auf blumige Reden und feingeistige Schönheit, sondern vielmehr auf Ergebnisorientierung und Effektivität. Persönlich sehe ich mich - auch als Anwalt - weniger als Feingeist, sondern als jemand, der "anpackt"."
Ralf Kaiser Bielefeld