Strafverteidiger
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33619 Bielefeld
Kokain als Betäubungsmittel
Kokain wird aus den Blättern der Kokapflanze gewonnen und erscheint im Endprodukt als weißes, nahezu geruchs- und geschmackloses Pulver (Kokainhydrochlorid). In der Praxis wird Kokain überwiegend geschnupft und führt zu einer kurzfristigen, stark euphorisierenden Wirkung. Aufgrund seines hohen psychischen Abhängigkeitspotenzials kann regelmäßiger Konsum zu erheblichen körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen führen.
Neben Kokain spielt auch „Crack“ eine Rolle – eine besondere Variante, die aus Kokain hergestellt wird und meist geraucht wird. Crack gilt als besonders risikoreich, da es eine sehr intensive, aber kurze Wirkung entfaltet und mit einem extrem hohen Suchtpotenzial verbunden ist.
Der aktuelle Schwarzmarktpreis für ein Gramm Kokain liegt bei etwa 60 € und teurer. Der tatsächliche Wirkstoffgehalt ist jedoch deutlich schwankend, da die Substanz häufig mit verschiedenen Streckmitteln vermischt wird. Kokain gelangt vor allem aus mittel- und südamerikanischen Staaten über internationale Transportwege illegal nach Europa.
Im Betäubungsmittelstrafrecht spielen Faktoren wie Reinheitsgrad, Menge, Besitz, Einfuhr oder Handel eine entscheidende Rolle für die strafrechtliche Bewertung. Schon geringe Mengen können erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen – von Ermittlungsverfahren über Hausdurchsuchungen bis hin zu Verhandlungen wegen Handeltreibens oder Einfuhr.
Als auf Betäubungsmittelstrafrecht spezialisierte Kanzlei unterstütze ich Beschuldigte und Betroffene in jeder Phase des Verfahrens. Ich prüfe die Beweislage, analysiere Laborwerte und Wirkstoffmengen, entwickle individuelle Verteidigungsstrategien und vertrete Ihre Rechte gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung ist entscheidend, um Fehler zu vermeiden und die bestmögliche Verteidigung sicherzustellen.
