Strafverteidiger

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RA Kaiser
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33619 Bielefeld

Straftat: Falschaussage und Meineid

Falschaussage bedeutet wahrheitswidrige Kundgabe von Tatsachen gegenüber einer Behörde oder Gericht. Meineid ist, wenn man vor Gericht oder einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört.
Wegen falscher - also nicht mit der Wirklichkeit übereinstimmender - uneidlicher Aussage, die auch in einem Schweigen bestehen kann, können sich Zeugen und Sachverständige strafbar machen, der Beschuldigte darf hingegen falsch aussagen. Eine falsche uneidliche Aussage vor der Polizei oder der Staatsanwaltschaft gibt es nicht.
Falsche uneidliche Falschaussage wird mit 3 Monate - 5 Jahre Freiheitsstrafe und Meineid nicht unter 1 Jahr Freiheitsstrafe bestraft. Meineid ist also ein Verbrechen. Auf eine Vereidigung vor Gericht wird aber meist verzichtet.
Eine falsche Versicherung an Eides Statt wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe bestraft. Eine eidesstattliche Versicherung soll Tatsachen glaubhaft machen und wenn vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine falsche Versicherung abgegeben wird, macht man sich strafbar.
Von einer Bestrafung wegen falscher uneidlicher Aussage kann das Gericht etwa absehen, wenn die Falschaussage noch rechtzeitig, also vor Schluß der Beweisaufnahme, berichtigt wird.
Auch Verleiten oder Anstiften zu einer Falschaussage ist unter Strafe gestellt, wobei es für ein Verleiten schon ausreicht, wenn der Zeuge z.B. nur beeinflusst wird. Auch eine fahrlässige Falschaussage ist unter Strafe gestellt.

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"In vielen Dingen des täglichen Lebens setze ich weniger auf blumige Reden und feingeistige Schönheit, sondern vielmehr auf Ergebnisorientierung und Effektivität. Persönlich sehe ich mich - auch als Anwalt - weniger als Feingeist, sondern als jemand, der "anpackt"."
Ralf Kaiser Bielefeld