Strafverteidiger

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RA Kaiser
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Gefährliche Körperverletzung und schwere Körperverletzung – Strafen, Definition und rechtliche Folgen

Die Körperverletzung im Strafrecht tritt in verschiedenen Formen auf: als einfache Körperverletzung, fahrlässige Körperverletzung (z. B. im Straßenverkehr), gefährliche Körperverletzung und schwere Körperverletzung.

Eine Körperverletzung liegt immer dann vor, wenn die körperliche Unversehrtheit oder das Wohlbefinden einer Person erheblich beeinträchtigt wird.

Gefährliche Körperverletzung: Definition, Beispiele und Strafen

Die gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) ist eine besonders schwere Form der Körperverletzung und kommt in der Praxis häufig vor – insbesondere bei Auseinandersetzungen im Nachtleben oder bei Gruppenkonflikten.

Wann liegt eine gefährliche Körperverletzung vor?

Eine gefährliche Körperverletzung ist bereits gegeben, wenn:

  • mehrere Täter gemeinsam handeln

  • eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug eingesetzt wird

  • die Tat lebensgefährlich ist

  • Gift oder gesundheitsschädliche Stoffe verwendet werden

  • ein hinterlistiger Überfall erfolgt

Gefährliche Körperverletzung mit Waffen oder Werkzeugen

Eine Körperverletzung gilt als gefährlich, wenn ein Täter ein gefährliches Werkzeug oder eine Waffe benutzt.

Typische Beispiele laut Rechtsprechung:

  • Messer, Pfefferspray, Schreckschusswaffen

  • Eisenstangen, Knüppel oder Werkzeuge

  • Alltagsgegenstände wie Schlüsselbund, Gürtel oder Glas (je nach Verwendung)

  • sogar Fahrzeuge oder Gegenstände wie Scheren oder Kabel

Entscheidend ist immer der konkrete Einzelfall und die Art der Nutzung.

Lebensgefährdende Behandlung als Straftat

Eine gefährliche Körperverletzung liegt auch dann vor, wenn die Handlung abstrakt lebensgefährlich ist.

Typische Beispiele:

  • heftige Schläge oder Tritte gegen den Kopf

  • Würgen oder Drosseln

  • Messerstiche in Oberkörperbereiche

Dabei muss die Handlung nicht konkret lebensbedrohlich gewesen sein – es reicht, dass sie grundsätzlich dazu geeignet ist.

Körperverletzung durch Gift oder gesundheitsschädliche Stoffe

Auch das Verabreichen von Gift oder schädlichen Substanzen erfüllt den Tatbestand.

Beispiele:

  • Gifte wie Arsen oder KO-Tropfen

  • gefährliche Stoffe wie zerstoßenes Glas oder heiße Flüssigkeiten

Wichtig: Nicht alles gilt als „Stoff“ im juristischen Sinne (z. B. Strom oder Strahlung).

Welche Strafe droht bei gefährlicher Körperverletzung?

Die Strafen für gefährliche Körperverletzung sind hoch:

  • Mindeststrafe: 6 Monate Freiheitsstrafe

  • Höchststrafe: bis zu 10 Jahre

In der Praxis:

  • Ersttäter erhalten häufig 8–12 Monate Freiheitsstrafe

  • oft Bewährung möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind

  • Eintrag im Führungszeugnis erfolgt in der Regel

Bei Vorstrafen oder schweren Folgen droht eine Haftstrafe ohne Bewährung.

Strafverfahren: Warum ein Anwalt wichtig ist

Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung sind oft komplex:

  • viele Zeugen mit widersprüchlichen Aussagen

  • unklare Tatbeteiligung bei mehreren Personen

  • falsche Einschätzung durch Polizei oder Staatsanwaltschaft möglich

Nicht selten sitzen vermeintliche Opfer plötzlich selbst auf der Anklagebank.

👉 Daher gilt im Ermittlungsverfahren: „Schweigen ist Gold“ – und frühzeitig einen erfahrenen Strafverteidiger einschalten.

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"In vielen Dingen des täglichen Lebens setze ich weniger auf blumige Reden und feingeistige Schönheit, sondern vielmehr auf Ergebnisorientierung und Effektivität. Persönlich sehe ich mich - auch als Anwalt - weniger als Feingeist, sondern als jemand, der "anpackt"."
Ralf Kaiser Bielefeld