Strafverteidiger
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33619 Bielefeld
Strafverteidiger Gütersloh
Strafverteidiger vor dem Amtsgericht Gütersloh
Strafverteidiger müssen vor Amtsgerichten, also auch in Gütersloh, weniger „ortspezifische Sonderregeln“ beachten als vielmehr typische Besonderheiten der erstinstanzlichen Strafjustiz auf Amtsgerichtsebene. Allerdings gibt es praktische Eigenheiten, die gerade an kleineren bzw. mittelgroßen Amtsgerichten wie Gütersloh besonders ins Gewicht fallen. Am Amtsgericht Gütersloh werden leichtere bis mittelschwere Straftaten verhandelt, also vor dem Strafgericht (Strafrichter als Einzelrichter) und Schöffengericht (Richter mit 2 Schöffen). Die Straferwartung liegt bei Geldstrafe oder Freiheitsstrafe. Bei Freiheitsstrafe über 4 Jahre ist beim Amtsgericht ohnehin Schluss, da dann das Landgericht Bielefeld zuständig wäre. Es kommt für den Rechtsanwalt und Strafverteidiger eher auf ökonomisches, schnelles Arbeiten, Erreichen eines „Deals“ bzw. einer Einstellung des Verfahrens an, weniger auf Grundsatzfragen. Es werden auch viele „kleine“ Delikte verhandelt, wie Diebstahl oder auch Verkehrsdelikte. Da braucht man nicht unbedingt einen Anwalt, da es sich meistens nicht um einen Fall der notwendigen Verteidigung (Pflichtverteidiger muss bestellt werden) handelt, - wohl aber ist es in vielen Fällen ratsam, sich einen zu nehmen. Häufig kommt es aber auch dazu, dass Angeklagte sich erst „auf den letzten Drücker“ einen Anwalt nehmen, weil dann doch die Angst zu groß ist, etwas falsch zu machen, wenn man alleine vor dem Richter steht. Der Sinn einer Hauptverhandlung ist neben der Beweisaufnahme unter anderem auch, dass die Beteiligten, also in erster Linie Richter und Staatsanwalt, einen unmittelbaren Eindruck vom Angeklagten gewinnen oder erhalten. Sonst bräuchte man diese ja nicht und könnte stattdessen einen Strafbefehl schicken, was manchmal geschieht, wenn der Angeklagte nicht erscheint und der Richter diesen auf Antrag der Staatsanwaltschaft erlässt. Dagegen kann der Angeklagte aber immer noch Einspruch einlegen, so dass es dann doch zum HVT (Hauptverhandlungstermin) kommt. Gerade vor Amtsgerichten, wie z.B. in Gütersloh, ist es relativ häufig, dass viele Verfahren pro Sitzungstag und kurze Termine, teilweise mehrere Fälle hintereinander, stattfinden. Es ist dann natürlich weniger Raum für „ausufernde“ Beweis- oder Rechtsdiskussionen. Alles muss einigermaßen schnell gehen und gleichzeitig auch ein faires und sachgerechtes Ergebnis erzielt werden. Verurteilt wird der Angeklagte nur dann, wenn das Gericht davon überzeugt ist, - bereits bei kleinen Zweifeln muss er freigesprochen werden. Verteidiger müssen aktiv Rechte sichern und Verfahren kontrollieren, dafür sind sie da. Sie sind als Rechtsanwälte Organe der Rechtspflege. Strafverteidiger dürfen keine Beweise manipulieren, es gibt auch kein „Recht zu Lüge“. Alles muss prozessual sauber vonstatten gehen.
Ich persönlich fahre gerne nach Gütersloh zum dortigen Amtsgericht. Man kann dort auch sehr gut parken (Parkplatz am Wochenmarkt und Töllerstraße Parking, - ich parke stets auf letzterem). Im Vergleich zum Amtsgericht /Landgericht Bielefeld, Amtsgericht Herford und Amtsgericht / Landgericht Detmold findet man in Gütersloh noch am ehesten einen Parkplatz, wenn nicht gerade Kirmes oder ähnliches ist.
